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§ 2 - Stabilisierungsmechanismusgesetz (StabMechG)
G. v. 22.05.2010 BGBl. I S. 627 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 23.05.2010; FNA: 660-7 Bundesbürgschaften
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Geltung ab 23.05.2010; FNA: 660-7 Bundesbürgschaften
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§ 2 Haushalts- und Stabilitätsverantwortung
(1) Der Deutsche Bundestag nimmt in Angelegenheiten der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zur Durchführung von Notmaßnahmen zugunsten eines Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes seine Haushaltsverantwortung und seine Verantwortung für die Fortentwicklung der Stabilität der Währungsunion insbesondere nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen wahr.
(2) 1Der Deutsche Bundestag berät und beschließt über Vorlagen nach diesem Gesetz in angemessener Frist. 2Dabei berücksichtigt er die für die Beschlussfassung auf der Ebene des Euro-Währungsgebietes maßgeblichen Fristvorgaben.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus G. v. 9. Oktober 2011 BGBl. I S. 1992 m.W.v. 14. Oktober 2011
Frühere Fassungen von § 2 StabMechG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.10.2011 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 09.10.2011 BGBl. I S. 1992 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 StabMechG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 StabMechG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StabMechG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
G. v. 09.10.2011 BGBl. I S. 1992
Artikel 1 StabMechGÄndG
... 6 werden die Absätze 4 und 5. 3. Nach § 1 werden die folgenden §§ 2 bis 5 eingefügt: „§ 2 Haushalts- und Stabilitätsverantwortung ... Nach § 1 werden die folgenden §§ 2 bis 5 eingefügt: „§ 2 Haushalts- und Stabilitätsverantwortung (1) Der Deutsche Bundestag nimmt in ... die Gründe für die besondere Vertraulichkeit bestehen." 4. § 2 wird § ...
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