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§ 2 - Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV)
V. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 68
Geltung ab 02.03.2024; FNA: 7610-21-2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Geltung ab 02.03.2024; FNA: 7610-21-2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
§ 2 Zu meldende Daten
§ 2 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die Meldeverpflichtung nach § 17 Absatz 2 des Zahlungskontengesetzes umfasst für jedes von einem Zahlungsdienstleister für Verbraucher angebotene Zahlungskonto die folgenden Daten:
- 1.
- den Namen des Zahlungsdienstleisters,
- 2.
- die weitere Bezeichnung des Zahlungsdienstleisters oder der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters, unter der er das Zahlungskonto anbietet,
- 3.
- die Internetadresse des Zahlungsdienstleisters,
- 4.
- eine Kontaktmöglichkeit für eine Verbrauchermeldung an den Zahlungsdienstleister,
- 5.
- die Produktbezeichnung des Zahlungskontos,
- 6.
- das Datum der Meldung sowie
- 7.
- die in der Anlage genannten Vergleichskriterien und die zu diesen Vergleichskriterien nach der Anlage zu meldenden Daten.
(2) Die Meldeverpflichtung nach § 17 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Zahlungskontengesetzes umfasst auch die Meldung der Daten zur Berichtigung unrichtig gemeldeter Daten.
Zitierungen von § 2 VglWebMV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VglWebMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VglWebMV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 VglWebMV Frist für die erstmalige Umsetzung der Meldeverpflichtung
... erste Meldung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Zahlungskontengesetzes in Verbindung mit § 2 muss im Zeitraum vom 1. September 2024 bis 30. September 2024 ...
§ 4 VglWebMV Form der Meldung
... zu deren Meldung er nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Zahlungskontengesetzes in Verbindung mit § 2 verpflichtet ist, in einem einheitlichen und vollständigen Datensatz zusammenfassen. ... die Meldungen nach § 17 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Zahlungskontengesetzes in Verbindung mit § 2 und 2. die Meldungen zur Berichtigung unrichtig gemeldeter Daten, die auf der ...
§ 5 VglWebMV Ordnungsgemäße Datenübermittlung
... 3. zu den Datenformaten, die bei der Meldung zu verwenden sind, und 4. zu den nach § 2 zu meldenden Daten. (3) Die von der Bundesanstalt für ... und Hinweise müssen vom Zahlungsdienstleister beachtet werden. Weitere als die nach § 2 zu meldenden Daten darf er in der Meldung nicht ...
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