§ 2a Fahrzeuglieferer
1Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des §
2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt.
2Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des §
2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.
interne Verweise§ 14a UStG Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen (vom 01.01.2025) ... die des Leistungsempfängers anzugeben. Satz 1 gilt auch für Fahrzeuglieferer ( § 2a ). Satz 2 gilt nicht in den Fällen der §§ 1b und 2a. (4) ... (§ 2a). Satz 2 gilt nicht in den Fällen der §§ 1b und 2a . (4) Eine Rechnung über die innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen ... 1b Abs. 2 und 3 bezeichneten Merkmale enthalten. Das gilt auch in den Fällen des § 2a . (5) Führt der Unternehmer eine Leistung im Sinne des § 13b Absatz ...
§ 14b UStG Aufbewahrung von Rechnungen (vom 01.01.2025) ... Die Sätze 1 bis 3 gelten auch 1. für Fahrzeuglieferer ( § 2a ); 2. in den Fällen, in denen der letzte Abnehmer die Steuer nach § 13a Abs. ...
§ 15 UStG Vorsteuerabzug (vom 01.01.2025) ... Absatzes 1b gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. (4a) Für Fahrzeuglieferer ( § 2a ) gelten folgende Einschränkungen des Vorsteuerabzugs: 1. Abziehbar ist nur die auf ...
§ 18 UStG Besteuerungsverfahren (vom 01.01.2025) ... 1 Nr. 5, § 13b Absatz 5 oder § 25b Abs. 2 zu entrichten haben, sowie Fahrzeuglieferer ( § 2a ). Voranmeldungen sind nur für die Voranmeldungszeiträume abzugeben, in denen ...
Zitat in folgenden NormenFahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)
V. v. 18.03.2009 BGBl. I S. 630; zuletzt geändert durch Artikel 21 Abs. 3 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
§ 3 FzgLiefgMeldV Meldepflichtiger ... verpflichtet ist der Unternehmer (§ 2 des Umsatzsteuergesetzes) oder Fahrzeuglieferer (§ 2a des Umsatzsteuergesetzes), der die Lieferung des Fahrzeugs ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenJahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 13 JStG 2020 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a , 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Siebente ... Finanzbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a , 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Siebente ... Finanzbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a , 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Siebente ...
Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 12 StÄndG 2015 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 2a folgende Angabe eingefügt: „§ 2b Juristische Personen des ... Rechts". 2. § 2 Absatz 3 wird aufgehoben. 3. Nach § 2a wird folgender § 2b eingefügt: „§ 2b Juristische Personen des ...
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