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§ 2b - Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 2b (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen G. v. 22. Dezember 2005 BGBl. I S. 3683 m.W.v. 31. Dezember 2005
Frühere Fassungen von § 2b EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.12.2005 | Artikel 1 Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22.12.2005 BGBl. I S. 3683 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2b EStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2b EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3a EStG Sanierungserträge (vom 23.06.2022)
... 4 anderer Betriebe und Mitunternehmeranteile, d) nach § 2a, e) nach § 2b , f) nach § 23 Absatz 3 Satz 7 und 8, g) nach sonstigen ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 30.10.2024)
... 10d Absatz 3" durch die Angabe „§ 10d Absatz 4" zu ersetzen. (3) § 2b in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179) ist ... 4210; 2003 I S. 179) ist weiterhin für Einkünfte aus einer Einkunftsquelle im Sinne des § 2b anzuwenden, die der Steuerpflichtige nach dem 4. März 1999 und vor dem 11. November 2005 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 2 RÜbStG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes *) (vom 15.12.2018)
... 4 anderer Betriebe und Mitunternehmeranteile, d) nach § 2a, e) nach § 2b , f) nach § 23 Absatz 3 Satz 7 und 8, g) nach sonstigen ...
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 10d Absatz 3" durch die Angabe „§ 10d Absatz 4" zu ersetzen. (3) § 2b in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179) ist ... 4210; 2003 I S. 179) ist weiterhin für Einkünfte aus einer Einkunftsquelle im Sinne des § 2b anzuwenden, die der Steuerpflichtige nach dem 4. März 1999 und vor dem 11. November 2005 ...
Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3683
Artikel 1 StStundMVBG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 2b wird wie folgt gefasst: „§ 2b (weggefallen)". b) Nach ... a) Die Angabe zu § 2b wird wie folgt gefasst: „§ 2b (weggefallen)". b) Nach der Angabe „§ 15a Verluste bei ... 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen". 2. § 2b wird aufgehoben. 3. § 13 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: „(7) ... geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) § 2b in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179) ist ... 2003 I S. 179) ist weiterhin für Einkünfte aus einer Einkunftsquelle im Sinne des § 2b anzuwenden, die der Steuerpflichtige nach dem 4. März 1999 und vor dem 11. November 2005 ...
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