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§ 302 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 302 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 302 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
vom 30.05.2016 BGBl. I S. 1254
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
aktuellvor 26.11.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 302 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 302 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 302 werden die Wörter „Vermögensstrafe und" gestrichen. b) Nach der ... den unlauteren Wettbewerb bezeichneten Verbände und Kammern." 13. § 302 wird wie folgt gefasst: „§ 302 Erweiterter Verfall In den ... und Kammern." 13. § 302 wird wie folgt gefasst: „§ 302 Erweiterter Verfall In den Fällen des § 299 ist § 73d anzuwenden, wenn ...

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
G. v. 30.05.2016 BGBl. I S. 1254
Artikel 1 KorrBekGG Änderung des Strafgesetzbuches
... die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat." 3. In § 302 wird die Angabe „des § 299" durch die Wörter „der §§ 299, ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... Erweiterter Verfall und" gestrichen. l) Die Angabe zu § 302 wird wie folgt gefasst: „§ 302 (weggefallen)". m) Die ... gestrichen. l) Die Angabe zu § 302 wird wie folgt gefasst: „ § 302 (weggefallen)". m) Die Angabe zu § 338 wird wie folgt gefasst:  ... die Angabe „(§§ 74 bis 74f)" eingefügt. 39. § 302 wird aufgehoben. 40. § 338 wird ...