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§ 302 - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 302 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung G. v. 13. April 2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094 m.W.v. 1. Juli 2017
Frühere Fassungen von § 302 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872 |
aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 30.05.2016 BGBl. I S. 1254 |
aktuell vorher | 26.11.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2025 |
aktuell | vor 26.11.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 302 StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 302 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 302 werden die Wörter „Vermögensstrafe und" gestrichen. b) Nach der ... den unlauteren Wettbewerb bezeichneten Verbände und Kammern." 13. § 302 wird wie folgt gefasst: „§ 302 Erweiterter Verfall In den ... und Kammern." 13. § 302 wird wie folgt gefasst: „§ 302 Erweiterter Verfall In den Fällen des § 299 ist § 73d anzuwenden, wenn ...
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
G. v. 30.05.2016 BGBl. I S. 1254
Artikel 1 KorrBekGG Änderung des Strafgesetzbuches
... die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat." 3. In § 302 wird die Angabe „des § 299" durch die Wörter „der §§ 299, ...
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... Erweiterter Verfall und" gestrichen. l) Die Angabe zu § 302 wird wie folgt gefasst: „§ 302 (weggefallen)". m) Die ... gestrichen. l) Die Angabe zu § 302 wird wie folgt gefasst: „ § 302 (weggefallen)". m) Die Angabe zu § 338 wird wie folgt gefasst: ... die Angabe „(§§ 74 bis 74f)" eingefügt. 39. § 302 wird aufgehoben. 40. § 338 wird ...
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