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§ 309 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen



(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Unternimmt es der Täter, eine unübersehbare Zahl von Menschen einer solchen Strahlung auszusetzen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(3) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 1 durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(6) 1Wer in der Absicht,

1.
die Brauchbarkeit einer fremden Sache von bedeutendem Wert zu beeinträchtigen,

2.
nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden nachteilig zu verändern oder

3.
ihm nicht gehörende Tiere oder Pflanzen von bedeutendem Wert zu schädigen,

die Sache, das Gewässer, die Luft, den Boden, die Tiere oder Pflanzen einer ionisierenden Strahlung aussetzt, die geeignet ist, solche Beeinträchtigungen, Veränderungen oder Schäden hervorzurufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.



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Frühere Fassungen von § 309 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.11.2017Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
vom 30.10.2017 BGBl. I S. 3618
aktuell vorher 01.11.2007Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
vom 26.10.2007 BGBl. I S. 2523
aktuellvor 01.11.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 309 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 309 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter (vom 18.03.2021)
... und Strahlungsverbrechen in den Fällen der §§ 307 und 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 2 und des § 310; 3. Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c);  ...
§ 87 StGB Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
... 1. Handlungen, die den Tatbestand der §§ 109e, 305, 306 bis 306c, 307 bis 309 , 313, 315, 315b, 316b, 316c Abs. 1 Nr. 2, der §§ 317 oder 318 verwirklichen, und  ...
§ 89c StGB Terrorismusfinanzierung (vom 20.06.2015)
... der §§ 306 bis 306c oder 307 Absatz 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 4, des § 309 Absatz 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Absatz 1, 3 oder 4, des § 316b Absatz 1 ...
§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (vom 03.08.2024)
... Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4 , der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, ... 318 Abs. 3 oder 4 oder 8. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6 , des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1 ...
§ 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen (vom 22.07.2017)
... Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5 , der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des ...
§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten (vom 03.08.2024)
... Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5 , der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a ...
§ 310 StGB Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens (vom 01.11.2007)
...  1. eines bestimmten Unternehmens im Sinne des § 307 Abs. 1 oder des § 309 Abs. 2, 2. einer Straftat nach § 308 Abs. 1, die durch Sprengstoff begangen werden ... 308 Abs. 1, die durch Sprengstoff begangen werden soll, 3. einer Straftat nach § 309 Abs. 1 oder 4. einer Straftat nach § 309 Abs. 6 Kernbrennstoffe, ... 3. einer Straftat nach § 309 Abs. 1 oder 4. einer Straftat nach § 309 Abs. 6 Kernbrennstoffe, sonstige radioaktive Stoffe, Sprengstoffe oder die zur ...
§ 314a StGB Tätige Reue
... Das Gericht kann die Strafe in den Fällen des § 307 Abs. 1 und des § 309 Abs. 2 nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn der Täter freiwillig die weitere ... nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter 1. in den Fällen des § 309 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder sonst ... a) § 307 Abs. 2, b) § 308 Abs. 1 und 5, c) § 309 Abs. 6, d) § 311 Abs. 1, e) § 312 Abs. 1 und 6 Nr. 1,  ...
§ 321 StGB Führungsaufsicht
... der §§ 306 bis 306c und 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1 und des § 316c Abs. 1 Nr. 2 kann das Gericht ...
§ 322 StGB Einziehung
... eine Straftat nach den §§ 306 bis 306c, 307 bis 314 oder 316c begangen worden, so können 1. Gegenstände, die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 74 GVG (vom 01.07.2021)
... ionisierender Strahlen gegenüber einer unübersehbaren Zahl von Menschen ( § 309 Abs. 2 und 4 des Strafgesetzbuches ), 19. der fehlerhaften Herstellung einer kerntechnischen Anlage mit Todesfolge (§ ...
§ 120 GVG (vom 01.07.2021)
... 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuchs, Missbrauch ionisierender Strahlen in den Fällen des § 309 Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuchs , Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens in den Fällen des § 310 Abs. ...

Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 4 WaffRNeuRegG Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
... Verbrechen in den Fällen der §§ 211, 212, 220a, 239a, 306 bis 306c, 307 bis 309 , 313, 314 und 316c des Strafgesetzbuches sowie von Straftaten nach aa) §§ ...

Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)
neugefasst durch B. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4129; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 23 StUG Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr (vom 29.12.2006)
... b) Verbrechen in den Fällen der §§ 211, 212, 239a, 239b, 306 bis 306c, 307 bis 309 , 313, 314 und 316c des Strafgesetzbuches sowie von Straftaten nach aa) § 6 des ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 03.08.2024)
... den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4 , des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der ...
§ 100g StPO Erhebung von Verkehrsdaten (vom 14.05.2024)
... Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Absatz 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 3, des § 309 Absatz 1 bis 4 , des § 310 Absatz 1, der §§ 313, 314, 315 Absatz 3, des § 315b Absatz 3 sowie ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 76 ZFdG Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt
... 239b, 249 bis 251, 255, 261, 305a, 306 bis 306c, 307 Absatz 1 bis 3, § 308 Absatz 1 bis 4, § 309 Absatz 1 bis 5 , den §§ 313, 314, 315 Absatz 1, 3 oder Absatz 4, § 315b Absatz 3, den §§ ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 VerkDSpG Änderung der Strafprozessordnung
... der §§ 306 bis 306c, 307 Absatz 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 3, des § 309 Absatz 1 bis 4, des § 310 Absatz 1, der §§ 313, 314, 315 Absatz 3, des § 315b ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 ...

Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
G. v. 30.10.2017 BGBl. I S. 3618; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 13 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 AnwDienstlG Änderung des Strafgesetzbuches
... wird die Angabe „Abs. 4" durch die Angabe „Absatz 5" ersetzt. 4. § 309 Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Wer in der Absicht, 1. die ...

Gesetz zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2523
Artikel 1 UNNukTerrBekÜbUG Änderung des Strafgesetzbuches
... Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1786), wird wie folgt geändert: 1. § 309 wird wie folgt geändert: Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) ... folgende neue Nummern 3 und 4 eingefügt: „3. einer Straftat nach § 309 Abs. 1 oder 4. einer Straftat nach § 309 Abs. 6". cc) Nach ... einer Straftat nach § 309 Abs. 1 oder 4. einer Straftat nach § 309 Abs. 6". cc) Nach der Angabe „Nummer 2" werden die Wörter ...

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
Artikel 2 StraftVVG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuchs, Missbrauch ionisierender Strahlen in den Fällen des § 309 Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuchs, Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens in ...

GVVG-Änderungsgesetz (GVVG-ÄndG)
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GVVG-ÄndG Änderung des Strafgesetzbuchs
... der §§ 306 bis 306c oder 307 Absatz 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 4, des § 309 Absatz 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Absatz 1, 3 oder 4, des § 316b Absatz 1 ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3326
Artikel 1 7. StUGÄndG
... Verbrechen in den Fällen der §§ 211, 212, 239a, 239b, 306 bis 306c, 307 bis 309 , 313, 314 und 316c des Strafgesetzbuches sowie von Straftaten nach aa) § 6 des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Straffreiheitsgesetz 1970
G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 2 StrFrhG 1970 Rahmen der Straffreiheit
... sowie e) bei gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehen nach den §§ 306 bis 315a, 315c bis 316a, 321 und 324 des Strafgesetzbuches; 2. bei Verbrechen und ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 23d ZFdG Übermittlungen durch das Zollkriminalamt (vom 01.01.2017)
... bis 5, den §§ 232b, 249 bis 251, 255, 261, 305a, 306 bis 306c, 308 Abs. 1 bis 4, § 309 Abs. 1 bis 5, §§ 313, 314, 315 Abs. 1, 3 oder Abs. 4, § 315b Abs. 3, §§ ...