Die
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 29 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 33 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt:
- „3a.
- die Angabe „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten", sofern der leistende Unternehmer die Steuer nach § 20 des Gesetzes berechnet und".
- 2.
- Nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:
- „2a.
- die Angabe „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten", sofern der leistende Unternehmer die Steuer nach § 20 des Gesetzes berechnet".