§ 30 Berechtigte Selbsthilfe
1Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter in Vorleistung, ist der kommunale Träger zur Übernahme der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verpflichtet, soweit
- 1.
- unbeschadet des Satzes 2 die Voraussetzungen einer Leistungsgewährung zur Deckung der Bedarfe im Zeitpunkt der Selbsthilfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 vorlagen und
- 2.
- zum Zeitpunkt der Selbsthilfe der Zweck der Leistung durch Erbringung als Sach- oder Dienstleistung ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen war.
2War es dem Leistungsberechtigten nicht möglich, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, gilt dieser als zum Zeitpunkt der Selbstvornahme gestellt.
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Zitat in folgenden NormenBundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1167
Artikel 1 SGBIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 30 wie folgt gefasst: „§ 30 Berechtigte Selbsthilfe". 2. ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 30 wie folgt gefasst: „§ 30 Berechtigte Selbsthilfe". 2. § 28 wird wie folgt geändert: ... Leistungen nach § 28 Absatz 2 durch Geldleistungen gedeckt werden." 4. § 30 wird wie folgt gefasst: „§ 30 Berechtigte Selbsthilfe Geht die ... gedeckt werden." 4. § 30 wird wie folgt gefasst: „§ 30 Berechtigte Selbsthilfe Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe § 30 (weggefallen) Unterabschnitt 5 Sanktionen § 31 ... Nachweis nicht geführt wird, soll die Bewilligungsentscheidung widerrufen werden. § 30 (weggefallen) Unterabschnitt 5 Sanktionen ... 3. für das vierte und jedes weitere Pflegekind vollständig. (3) § 30 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung ist für Einkommen aus ...
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
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