§ 311 Freisetzen ionisierender Strahlen
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten (§
330d Absatz 1 Nummer 4, 5, Absatz 2)
- 1.
- ionisierende Strahlen freisetzt oder
- 2.
- Kernspaltungsvorgänge bewirkt,
die geeignet sind, Leib oder Leben eines anderen Menschen, fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder erhebliche Schäden an Tieren oder Pflanzen, Gewässern, der Luft oder dem Boden herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Wer fahrlässig
- 1.
- beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte, eine Handlung im Sinne des Absatzes 1 in einer Weise begeht, die geeignet ist, eine Schädigung außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs herbeizuführen oder
- 2.
- in sonstigen Fällen des Absatzes 1 unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten handelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Frühere Fassungen von § 311 StGB
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interne Verweise§ 314a StGB Tätige Reue ... b) § 308 Abs. 1 und 5, c) § 309 Abs. 6, d) § 311 Abs. 1, e) § 312 Abs. 1 und 6 Nr. 1, f) § 313, auch in ... des a) § 307 Abs. 4, b) § 308 Abs. 6, c) § 311 Abs. 3, d) § 312 Abs. 6 Nr. 2, e) § 313 Abs. 2 in Verbindung ...
§ 322 StGB Einziehung ... eine Straftat nach den §§ 306 bis 306c, 307 bis 314 oder 316c begangen worden, so können 1. Gegenstände, die ... 2. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach den §§ 310 bis 312, 314 oder 316c bezieht, eingezogen ...
§ 330d StGB Begriffsbestimmungen (vom 14.12.2011) ... oder sonstigen Zulassung. (2) Für die Anwendung der §§ 311 , 324a, 325, 326, 327 und 328 stehen in Fällen, in denen die Tat in einem anderen ...
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
G. v. 27.01.1877 RGBl. S. 77; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 38a EGGVG (vom 25.04.2006) ... Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 308, des § 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1 , des § 311a Abs. 1, der §§ 312, 316c Abs. 1 oder des § 319 zu ...
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes
G. v. 18.08.1976 BGBl. I S. 2181; zuletzt geändert durch Artikel 84 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 6 StGBuaÄndG Übergangsregelung (vom 25.04.2006) ... Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 308, 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1, des § 311a Abs. 1, der §§ 312, 316c Abs. 1 oder des § 319 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 45. StrÄndG Änderung des Strafgesetzbuchs ... der Angabe zu § 326 das Wort „gefährlichen" gestrichen. 2. § 311 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe ... Absatz 2 wird angefügt: „(2) Für die Anwendung der §§ 311 , 324a, 325, 326, 327 und 328 stehen in Fällen, in denen die Tat in einem anderen ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
G. v. 30.09.1977 BGBl. I S. 1877; aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 2 EGGVGÄndG Übergangsregelung ... Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 308, des § 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1, des § 311a Abs. 1, der §§ 312, 316c Abs. 1 oder des § 319 ...
Straffreiheitsgesetz 1970
G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
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