1Ausländische Kraftfahrzeuge, die zur Geräuschklasse G 1 im Sinne der Nummer 3.2.1 der
Anlage XIV gehören, gelten als geräuscharm; sie dürfen mit dem Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug" gemäß
Anlage XV gekennzeichnet sein.
2Für andere ausländische Fahrzeuge gilt
§ 49 Absatz 3 Satz 2 und 3 entsprechend.
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 20.06.2024) ... feststellen lässt, 5e. entgegen § 49 Absatz 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 31e Satz 2 , ein Fahrzeug kennzeichnet oder entgegen § 49 Absatz 3 Satz 3, auch in Verbindung mit § ... Satz 2, ein Fahrzeug kennzeichnet oder entgegen § 49 Absatz 3 Satz 3, auch in Verbindung mit § 31e Satz 2 , ein Zeichen anbringt, 5f. entgegen § 52 Absatz 6 Satz 3 die Bescheinigung nicht ...
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191