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§ 32 - Berufsbildungsgesetz (BBiG)

neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22 Berufliche Bildung
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§ 32 Überwachung der Eignung



(1) Die zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen.

(2) 1Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat die zuständige Stelle, falls der Mangel zu beheben und eine Gefährdung Auszubildender nicht zu erwarten ist, Ausbildende aufzufordern, innerhalb einer von ihr gesetzten Frist den Mangel zu beseitigen. 2Ist der Mangel der Eignung nicht zu beheben oder ist eine Gefährdung Auszubildender zu erwarten oder wird der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, so hat die zuständige Stelle dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.

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Zitierungen von § 32 BBiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.08.2024)
... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ...
§ 35 BBiG Eintragen, Ändern, Löschen (vom 01.08.2024)
... zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorliegen und der Mangel nicht nach § 32 Abs. 2 behoben wird. Die Eintragung ist ferner zu löschen, wenn die ärztliche ... oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung zur Einsicht vorgelegt und der Mangel nicht nach § 32 Abs. 2 behoben wird. (3) Zur Verbesserung der Feststellung von Angebot und Nachfrage ...
§ 60 BBiG Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf (vom 01.08.2024)
... (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5) zugrunde zu legen. Die §§ 27 bis 33 gelten ...
§ 68 BBiG Personenkreis und Anforderungen
... öffentlich geförderter Maßnahmen durchgeführt wird, gelten die §§ 27 bis 33 ...
§ 81 BBiG Zuständige Behörden (vom 01.08.2024)
... ihr bestimmte Behörde die zuständige Behörde im Sinne des § 30 Absatz 6, der §§ 32 , 33, 40 Absatz 6, des § 76 Absatz 1 und des § 77 Absatz 2 und 3. (2) Ist eine ...
§ 104 BBiG Übertragung von Zuständigkeiten (vom 01.01.2020)
... Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 27, 30, 32 , 33 und 70 auf zuständige Stellen zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 1 BVaDiG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
...  3. In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10" durch ... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ... ihr bestimmte Behörde die zuständige Behörde im Sinne des § 30 Absatz 6, der §§ 32 , 33, 40 Absatz 6, des § 76 Absatz 1 und des § 77 Absatz 2 und 3. (2) Ist ...

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... 31 Europaklausel § 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen § 32 Überwachung der Eignung § 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens ... ihr bestimmte Behörde die zuständige Behörde im Sinne des § 30 Absatz 6, der §§ 32 , 33, 40 Absatz 6 und der §§ 47, 54 Absatz 3 und des § 77 Absatz 2 und 3.  ...

Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 3 SeeEuroRUmsV
... bis 23)" ersetzt. 3. § 32 wird wie folgt gefasst: „§ 32 Europaklausel Die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes über die Anerkennung ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung (SMAusbV)
V. v. 12.04.1994 BGBl. I S. 797; aufgehoben durch § 31 V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565
§ 4 SMAusbV Ausbilder, Ausbildender, Ausbildungsstätte (vom 01.12.2006)
... und Ausbilden (§ 27 Abs. 1 und 2, §§ 28, 29, 30 Abs. 1 bis 3, §§ 32 und 33) in der jeweils geltenden Fassung werden angewendet. (2) Zum Ausbilder ...