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Artikel 32 - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV k.a.Abk.)
Artikel 32 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 32 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 StBerG offen, mWv. 1. Januar 2028 offen
Das Steuerberatungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3a Absatz 4 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 2.
- In § 64 Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wort „ausdrückliche" das Komma und das Wort „schriftliche" gestrichen und werden nach dem Wort „Mandanten" die Wörter „in Textform" eingefügt.
- 3.
- § 67a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „schriftliche Vereinbarung im Einzelfall" durch die Wörter „im Einzelfall in Textform getroffene Vereinbarung" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „muß vom Auftraggeber unterschrieben sein" durch die Wörter „bedarf der Textform" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2028
- 4.
- § 85a Absatz 2 Nummer 12 wird durch die folgenden Nummern 12 und 13 ersetzt:
- „12.
- eine Datenbank zur Verwaltung von Vollmachtsdaten im Sinne des § 80a der Abgabenordnung einzurichten und zu betreiben sowie die Vollmachtsdaten nach Maßgabe des § 80a der Abgabenordnung an die Landesfinanzbehörden zu übermitteln;
- 13.
- eine Datenbank zur Verwaltung von Vollmachtsdaten im Sinne des § 105a Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch einzurichten und zu betreiben sowie die Vollmachtsdaten den in § 105a Absatz 5 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch genannten Stellen zur Verfügung zu stellen."
- 5.
- In § 86c Absatz 4 werden die Wörter „der Vollmachtsdatenbank nach § 85a Absatz 2 Nummer 12" durch die Wörter „den Vollmachtsdatenbanken nach § 85a Absatz 2 Nummer 12 und 13" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
Zitierungen von Artikel 32 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 32 BEG IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEG IV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 74 BEG IV Inkrafttreten
... am 1. Januar 2027 in Kraft. (12) Am 1. Januar 2028 treten in Kraft: 1. Artikel 32 Nummer 4 und 5 , 2. Artikel 61 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3, 3. Artikel 66 Nummer 3 ...
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