§ 32 Erstuntersuchung
(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn
- 1.
- er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
- 2.
- dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
interne Verweise§ 46 JArbSchG Ermächtigungen (vom 08.11.2006) ... aus verschiedenen Anlässen bestimmen, daß die Untersuchungen nach den §§ 32 bis 34 zusammen mit Untersuchungen nach anderen Vorschriften durchzuführen sind, und hierbei ... nach anderen Vorschriften durchzuführen sind, und hierbei von der Frist des § 32 Abs. 1 Nr. 1 bis zu drei Monaten abweichen, 2. zur Vereinfachung der Abrechnung ...
§ 58 JArbSchG Bußgeld- und Strafvorschriften (vom 01.01.2021) ... genanntes Getränk, Tabakwaren oder ein dort genanntes Erzeugnis gibt, 22. entgegen § 32 Abs. 1 einen Jugendlichen ohne ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung ...
Zitat in folgenden NormenBerufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
§ 35 BBiG Eintragen, Ändern, Löschen (vom 01.08.2024) ... Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Einsicht vorgelegt wird. (2) Die Eintragung ist abzulehnen oder zu ...
Handwerksordnung
neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 29 HwO ... unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Einsicht vorgelegt wird. (2) Die ...
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
V. v. 16.10.1990 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 19 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 1 JArbSchUV Durchführung der Untersuchungen ... Der Arzt, der einen Jugendlichen nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht, hat unter ... sind (§ 37 Jugendarbeitsschutzgesetz). (2) Als Tag der Untersuchung (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt der Tag der ...
§ 3 JArbSchUV Erhebungsbogen (vom 01.01.2025) ... Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach ...
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anhang 2 BEV 2024 zu Artikel 19 Nummer 5 ... Anlage 2 Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (siehe BGBl. 2024 I Nr. 411 S. 45) ... Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)
Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum5
Tag der Untersuchung: ... ... werden.
Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.
☐ Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG)
☐ Erste Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)
☐ ... ... werden.
Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.
☐ Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG)
☐ Erste Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)
☐ ...
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