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§ 32 - Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Artikel 1 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722, 2723 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 38 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 27; FNA: 7141-8 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 32 (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 32 MessEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 38 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
vom 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
aktuell vorher 19.04.2016Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes
vom 11.04.2016 BGBl. I S. 718
aktuellvor 19.04.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32 MessEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 MessEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MessEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 718
Artikel 1 1. MessEGÄndG Änderung des Mess- und Eichgesetzes
... des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zulässig." 2. § 32 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 38 BEG IV Änderung des Mess- und Eichgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst: „§ 32 (weggefallen)". 2. § 32 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst: „ § 32 (weggefallen) ". 2. § 32 wird aufgehoben. 3. § 60 wird wie folgt ... zu § 32 wie folgt gefasst: „§ 32 (weggefallen)". 2. § 32 wird aufgehoben. 3. § 60 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...