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§ 330a - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften
§ 330a wird in 15 Vorschriften zitiert
(1) Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Zitierungen von § 330a StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 330a StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug (vom 18.06.2024)
... 11. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen der §§ 324, 326, 330 und 330a , die im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone begangen werden, soweit ...
§ 89c StGB Terrorismusfinanzierung (vom 20.06.2015)
... § 317 Absatz 1, 4. von Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Absatz 1 bis 3, 5. von Straftaten nach § 19 Absatz 1 bis 3, § 20 Absatz 1 ...
§ 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen (vom 22.07.2017)
... bis 3 oder des § 317 Abs. 1, 3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3 , 4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 ...
§ 330 StGB Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat (vom 14.12.2011)
... der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 330a Abs. 1 bis 3 mit Strafe bedroht ist. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ...
§ 330b StGB Tätige Reue
... des § 325a Abs. 2, des § 326 Abs. 1 bis 3, des § 328 Abs. 1 bis 3 und des § 330a Abs. 1, 3 und 4 die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen ... wird der Täter nicht nach § 325a Abs. 3 Nr. 2, § 326 Abs. 5, § 328 Abs. 5 und § 330a Abs. 5 bestraft. (2) Wird ohne Zutun des Täters die Gefahr abgewendet oder der ...
Zitat in folgenden Normen
Chemikaliengesetz (ChemG)
neugefasst durch B. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3498, 3991; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
§ 27 ChemG Strafvorschriften, Verordnungsermächtigung (vom 24.11.2023)
... (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn die Tat nach den §§ 328, 330 oder 330a des Strafgesetzbuches mit gleicher oder schwererer Strafe bedroht ...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 74 GVG (vom 01.07.2021)
... 26. der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften mit Todesfolge ( § 330a Absatz 2 des Strafgesetzbuches ), 27. der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge (§ 340 Absatz 3 in ...
Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG)
Artikel 1 G. v. 11.03.2008 BGBl. I S. 306; zuletzt geändert durch Artikel 8z G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 4 GÜG Allgemeine Vorkehrungen gegen Abzweigung (vom 05.04.2017)
... Straftaten nach § 95 des Arzneimittelgesetzes und den §§ 324, 324a, 326, 330 und 330a des Strafgesetzbuchs sowie die in § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung genannten Straftaten zu verhindern und zu ...
Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG)
Artikel 1 G. v. 25.08.1998 BGBl. I S. 2455; zuletzt geändert durch Artikel 127 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 11 HSEG Vollzugsbeamte (vom 11.06.2019)
... der Erforschung von Zuwiderhandlungen nach § 10 und nach den §§ 324, 326, 330 und 330a des Strafgesetzbuches die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und ...
Meeresbodenbergbaugesetz (MBergG)
Artikel 9 G. v. 06.06.1995 BGBl. I S. 778, 782; zuletzt geändert durch Artikel 238 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 12 MBergG Strafvorschriften
... (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Tat nach § 324, 326, 330 oder 330a des Strafgesetzbuches mit gleicher oder schwererer Strafe bedroht ...
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
§ 443 StPO Vermögensbeschlagnahme (vom 01.04.2024)
... 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder nach § 330 Abs. 2, § 330a Abs. 1, 2 des Strafgesetzbuches , 3. den §§ 51, 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d, Abs. 5, 6 des ...
Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz
G. v. 22.09.1994 BGBl. I S. 2593; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 37 UPAG Strafvorschriften
... (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn die Tat nach § 324, 326, 330 oder 330a des Strafgesetzbuches mit gleicher oder schwererer Strafe bedroht ...
Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See (ZustBV-See)
V. v. 04.03.1994 BGBl. I S. 442; zuletzt geändert durch Artikel 54 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
§ 2 ZustBV-See (vom 04.06.2016)
... nach der Strafprozeßordnung zuständig bei Taten nach den §§ 324, 326, 330 und 330a des Strafgesetzbuches, die auf Schiffen begangen worden sind, die berechtigt sind, die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2554
Artikel 1 GVerfRÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... „27. der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften mit Todesfolge (§ 330a Absatz 2 des Strafgesetzbuches), 28. der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge ...
GVVG-Änderungsgesetz (GVVG-ÄndG)
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GVVG-ÄndG Änderung des Strafgesetzbuchs
... § 317 Absatz 1, 4. von Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Absatz 1 bis 3, 5. von Straftaten nach § 19 Absatz 1 bis 3, § 20 Absatz 1 ...
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