§ 332 Bestechlichkeit
(1) 1Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. 3Der Versuch ist strafbar.
(2) 1Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,
- 1.
- bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,
- 2.
- soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.
Frühere Fassungen von § 332 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung ... In besonders schweren Fällen wird 1. eine Tat nach a) § 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und b) § 334 Abs. 1 Satz 1 und ... mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren und 2. eine Tat nach § 332 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren ...
§ 337 StGB Schiedsrichtervergütung ... Vergütung eines Schiedsrichters ist nur dann ein Vorteil im Sinne der §§ 331 bis 335, wenn der Schiedsrichter sie von einer Partei hinter dem Rücken der anderen fordert, ...
§ 358 StGB Nebenfolgen ... einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332 , 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ ...
Zitat in folgenden NormenBeamtenstatusgesetz (BeamtStG)
G. v. 17.06.2008 BGBl. I S. 1010; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 37 BeamtStG Verschwiegenheitspflicht (vom 02.07.2023) ... ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder 4. Informationen unter den ...
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 67 BBG Verschwiegenheitspflicht (vom 02.07.2023) ... ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder 4. Informationen unter den ...
Bundesdisziplinargesetz (BDG)
Artikel 1 G. v. 09.07.2001 BGBl. I S. 1510; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 52
EU-Finanzschutzstärkungsgesetz (EUFinSchStG)
Artikel 1 G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 844
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Artikel 1 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2
§ 12 KCanG Versagung der Erlaubnis (vom 26.06.2024) ... 2, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder Absatz 2, den §§ 316, 323a, 331, 332 Absatz 1 oder Absatz 3 oder den §§ 333 bis 335 des Strafgesetzbuches, b) ein Vergehen nach § ...
Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 14 SG Verschwiegenheit (vom 02.07.2023) ... ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder 4. Informationen unter den ...
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 03.08.2024) ... 3 sowie der §§ 316a und 316c, v) Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334, 2. aus der Abgabenordnung: a) Steuerhinterziehung unter den in ...
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
Wehrstrafgesetz (WStG)
neugefasst durch B. v. 24.05.1974 BGBl. I S. 1213; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
§ 48 WStG Verletzung anderer Dienstpflichten (vom 09.11.2017) ... (§ 206 Abs. 4), Vorteilsannahme und Bestechlichkeit (§§ 331, 332 , 335 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 2, § 336), Körperverletzung im Amt ... Gefangenenbefreiung (§ 120 Abs. 2), Vorteilsannahme und Bestechlichkeit (§§ 331, 332 , 335 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2, § 336), Falschbeurkundung im Amt (§ 348) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
G. v. 23.04.2014 BGBl. I S. 410
Artikel 4 48. StrÄndG Änderung des Wehrstrafgesetzes ... I S. 1106) geändert worden ist, werden die Wörter „Bestechlichkeit (§§ 332 , 335 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 2, § 336)" durch die Wörter ... 336)" durch die Wörter „Vorteilsannahme und Bestechlichkeit (§§ 331, 332 , 335 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2, § 336)" ...
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches ... Nummern 15 und 16 ersetzt: „15. Straftaten im Amt nach den §§ 331 bis 337, wenn a) der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, b) der ... eines Gerichts der Europäischen Union" eingefügt. 16. § 332 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ... und internationale Bedienstete (1) Für die Anwendung der §§ 332 und 334, jeweils auch in Verbindung mit § 335, auf eine Tat, die sich auf eine künftige ... „§ 338 Erweiterter Verfall In den Fällen der §§ 332 und 334, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 335a bis 337, ist § 73d anzuwenden, ...
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 844
Artikel 2 EUFinSchStGEG Änderung des Strafgesetzbuches ... a) In Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „der §§ 332 und 334, jeweils auch in Verbindung mit § 335" durch die Wörter „des § ... durch die Wörter „des § 331 Absatz 2 und des § 333 Absatz 2 sowie der §§ 332 und 334, diese jeweils auch in Verbindung mit § 335" ersetzt. b) In Absatz 2 ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Verordnung zur Änderung der Sportbootführerscheinverordnung und der Binnenschiffspersonalverordnung
V. v. 01.12.2022 BGBl. I S. 2211
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
Artikel 2 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144, 2162; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
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