§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete
(1) Für die Anwendung des
§ 331 Absatz 2 und des
§ 333 Absatz 2 sowie der
§§ 332 und
334, diese jeweils auch in Verbindung mit
§ 335, auf eine Tat, die sich auf eine künftige richterliche Handlung oder eine künftige Diensthandlung bezieht, stehen gleich:
- 1.
- einem Richter:
ein Mitglied eines ausländischen und eines internationalen Gerichts;
- 2.
- einem sonstigen Amtsträger:
- a)
- ein Bediensteter eines ausländischen Staates und eine Person, die beauftragt ist, öffentliche Aufgaben für einen ausländischen Staat wahrzunehmen;
- b)
- ein Bediensteter einer internationalen Organisation und eine Person, die beauftragt ist, Aufgaben einer internationalen Organisation wahrzunehmen;
- c)
- ein Soldat eines ausländischen Staates und ein Soldat, der beauftragt ist, Aufgaben einer internationalen Organisation wahrzunehmen.
- 1.
- einem Richter:
ein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes;
- 2.
- einem sonstigen Amtsträger:
ein Bediensteter des Internationalen Strafgerichtshofes.
(3) Für die Anwendung des
§ 333 Absatz 1 und 3 auf eine Tat, die sich auf eine künftige Diensthandlung bezieht, stehen gleich:
- 1.
- einem Soldaten der Bundeswehr:
ein Soldat der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich zur Zeit der Tat im Inland aufhalten;
- 2.
- einem sonstigen Amtsträger:
ein Bediensteter dieser Truppen;
- 3.
- einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten:
eine Person, die bei den Truppen beschäftigt oder für sie tätig und auf Grund einer allgemeinen oder besonderen Anweisung einer höheren Dienststelle der Truppen zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten förmlich verpflichtet worden ist.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug (vom 18.06.2024) ... in Beziehung auf ihren Dienst begeht; 15. Straftaten im Amt nach den §§ 331 bis 337, wenn a) der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, b) der ... Amtsträger oder Schiedsrichter, der zur Zeit der Tat Deutscher ist, oder einer nach § 335a gleichgestellten Person begangen wird, die zur Zeit der Tat Deutsche ist; 16. ...
Zitat in folgenden NormenBeamtenstatusgesetz (BeamtStG)
G. v. 17.06.2008 BGBl. I S. 1010; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 37 BeamtStG Verschwiegenheitspflicht (vom 02.07.2023) ... ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder 4. Informationen unter den ...
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 67 BBG Verschwiegenheitspflicht (vom 02.07.2023) ... ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder 4. Informationen unter den ...
EU-Finanzschutzstärkungsgesetz (EUFinSchStG)
Artikel 1 G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 844
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (vom 18.06.2024) ... 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes ...
Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 14 SG Verschwiegenheit (vom 02.07.2023) ... ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder 4. Informationen unter den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches ... Nach der Angabe zu § 335 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete". c) In der Angabe zu § 338 ... Nummern 15 und 16 ersetzt: „15. Straftaten im Amt nach den §§ 331 bis 337, wenn a) der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, b) der ... Amtsträger oder Schiedsrichter, der zur Zeit der Tat Deutscher ist, oder einer nach § 335a gleichgestellten Person begangen wird, die zur Zeit der Tat Deutsche ist; 16. ... Der Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „jeweils auch in Verbindung mit § 335a ," angefügt. bb) In Nummer 4 Buchstabe a wird nach der Angabe ... Europäischen Union" eingefügt. 19. Nach § 335 wird folgender § 335a eingefügt: „§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete ... 19. Nach § 335 wird folgender § 335a eingefügt: „§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete (1) Für die Anwendung der ... den Fällen der §§ 332 und 334, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 335a bis 337, ist § 73d anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder als ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 844
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Zitate in aufgehobenen TitelnSektorenverordnung (SektVO)
Artikel 1 V. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3110; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624
§ 21 SektVO Ausschluss vom Vergabeverfahren (vom 26.11.2015) ... 2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches, 3. § 299 des Strafgesetzbuches, 4. Artikel 2 ...
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