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§ 338 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 338 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 338 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
aktuellvor 26.11.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 338 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 338 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches
... Ausländische und internationale Bedienstete". c) In der Angabe zu § 338 werden die Wörter „Vermögensstrafe und" gestrichen. 2. § 5 ... wird die Angabe „335" durch die Angabe „335a" ersetzt. 21. § 338 wird wie folgt gefasst: „§ 338 Erweiterter Verfall In den ... ersetzt. 21. § 338 wird wie folgt gefasst: „§ 338 Erweiterter Verfall In den Fällen der §§ 332 und 334, jeweils auch in ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... folgt gefasst: „§ 302 (weggefallen)". m) Die Angabe zu § 338 wird wie folgt gefasst: „§ 338 (weggefallen)". 2. In ... m) Die Angabe zu § 338 wird wie folgt gefasst: „ § 338 (weggefallen)". 2. In § 2 Absatz 5 wird das Wort „Verfall," ... 74 bis 74f)" eingefügt. 39. § 302 wird aufgehoben. 40. § 338 wird ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
Artikel 2 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144, 2162; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
§ 2 IStGHGleichstG Gleichstellung der Richter und Bediensteten
... die Anwendung der §§ 331 bis 336, 338 des Strafgesetzbuches auf eine Bestechungshandlung, die sich auf eine künftige richterliche ...