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§ 338 - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 338 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung G. v. 13. April 2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094 m.W.v. 1. Juli 2017
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Frühere Fassungen von § 338 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872 |
aktuell vorher | 26.11.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2025 |
aktuell | vor 26.11.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 338 StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 338 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches
... Ausländische und internationale Bedienstete". c) In der Angabe zu § 338 werden die Wörter „Vermögensstrafe und" gestrichen. 2. § 5 ... wird die Angabe „335" durch die Angabe „335a" ersetzt. 21. § 338 wird wie folgt gefasst: „§ 338 Erweiterter Verfall In den ... ersetzt. 21. § 338 wird wie folgt gefasst: „§ 338 Erweiterter Verfall In den Fällen der §§ 332 und 334, jeweils auch in ...
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... folgt gefasst: „§ 302 (weggefallen)". m) Die Angabe zu § 338 wird wie folgt gefasst: „§ 338 (weggefallen)". 2. In ... m) Die Angabe zu § 338 wird wie folgt gefasst: „ § 338 (weggefallen)". 2. In § 2 Absatz 5 wird das Wort „Verfall," ... 74 bis 74f)" eingefügt. 39. § 302 wird aufgehoben. 40. § 338 wird ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
Artikel 2 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144, 2162; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
§ 2 IStGHGleichstG Gleichstellung der Richter und Bediensteten
... die Anwendung der §§ 331 bis 336, 338 des Strafgesetzbuches auf eine Bestechungshandlung, die sich auf eine künftige richterliche ...
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