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§ 33 - Straßenverkehrsgesetz (StVG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2003 BGBl. I S. 310, 919; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9231-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9231-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 33 Inhalt der Fahrzeugregister
(1) 1Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden, soweit dies zur Erfüllung der in § 32 genannten Aufgaben jeweils erforderlich ist, gespeichert
- 1.
- nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung (§ 47 Nummer 1 und 1a) Daten über Beschaffenheit, Ausrüstung, Identifizierungsmerkmale, Zulassungsmerkmale, Prüfung und Untersuchung einschließlich der durchführenden Stelle und einer Kennung für die Feststellung des für die Durchführung der Prüfung oder Untersuchung Verantwortlichen, Kennzeichnung und Papiere des Fahrzeugs sowie über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse in Bezug auf das Fahrzeug, insbesondere auch über die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugbesteuerung des Fahrzeugs und die Verwertung oder Nichtentsorgung des Fahrzeugs als Abfall im Inland (Fahrzeugdaten), sowie
- 2.
- Daten über denjenigen, dem ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt oder ausgegeben wird (Halterdaten), und zwar
- a)
- bei natürlichen Personen:
Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener Ordens- oder Künstlername, Tag sowie Staat und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift; bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen entfällt die Speicherung von Geburtsnamen, Ort der Geburt und Geschlecht des Halters, - b)
- bei juristischen Personen und Behörden:
Name oder Bezeichnung und Anschrift und - c)
- bei Vereinigungen:
benannter Vertreter mit den Angaben nach Buchstabe a oder b und gegebenenfalls Name der Vereinigung.
- a)
- bei natürlichen Personen:
Familienname, Vornamen und Anschrift, - b)
- bei juristischen Personen und Behörden:
Name oder Bezeichnung und Anschrift und - c)
- bei Vereinigungen:
benannter Vertreter mit den Angaben nach Buchstabe a oder b und gegebenenfalls Name der Vereinigung.
(2) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden über beruflich Selbständige, denen ein amtliches Kennzeichen für ein Fahrzeug zugeteilt wird, für die Aufgaben nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Berufsdaten gespeichert, und zwar
- 1.
- bei natürlichen Personen der Beruf oder das Gewerbe (Wirtschaftszweig) und
- 2.
- bei juristischen Personen und Vereinigungen gegebenenfalls das Gewerbe (Wirtschaftszweig).
(3) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister darf die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften gespeichert werden.
(4) Ferner werden für Daten, die nicht übermittelt werden dürfen (§ 41), in den Fahrzeugregistern Übermittlungssperren gespeichert.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Änderung durch Artikel 1 Nr. 14 G. v. 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) wurde nicht durchgeführt. Dieselbe Änderung erfolgte bereits durch Artikel 1 Nr. 3 G. v. 28. August 2013 (BGBl. I S. 3310) und würde zu Wortdoppelung "und im Zentralen" führen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften G. v. 12. Juli 2021 BGBl. I S. 3091 m.W.v. 1. Juli 2023
Frühere Fassungen von § 33 StVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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aktuell vorher | 01.07.2023 | Artikel 2 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12.07.2021 BGBl. I S. 3091 |
aktuell vorher | 28.07.2021 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12.07.2021 BGBl. I S. 3091 |
aktuell vorher | 07.12.2016 | Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28.11.2016 BGBl. I S. 2722 |
aktuell vorher | 01.05.2014 | Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3313 |
aktuell vorher | 31.08.2013 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3310 |
aktuell | vor 31.08.2013 | früheste archivierte Fassung |
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Zitierungen von § 33 StVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 StVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32 StVG Zweckbestimmung der Fahrzeugregister (vom 25.11.2023)
... Fahrzeugregister wird außerdem geführt zur Verwendung und Übermittlung der nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Daten, um im Einzelfall Halter von Fahrzeugen zu informieren über ...
§ 34 StVG Erhebung der Daten (vom 28.07.2021)
... ein Fahrzeug beantragt, hat der hierfür zuständigen Stelle 1. von den nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zu speichernden Fahrzeugdaten bestimmte Daten nach näherer Regelung durch Rechtsverordnung ... nach näherer Regelung durch Rechtsverordnung (§ 47 Nummer 1) und 2. die nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zu speichernden Halterdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Zur ... die Daten über Beruf oder Gewerbe (Wirtschaftszweig) mitzuteilen, soweit sie nach § 33 Abs. 2 zu speichern sind. (3) Wird ein Fahrzeug veräußert, für das ... der Veräußerer der Zulassungsbehörde, die dieses Kennzeichen zugeteilt hat, die in § 33 Abs. 1 Satz 2 aufgeführten Daten des Erwerbers (Halterdaten) mitzuteilen. Die Mitteilung ist ... nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung (§ 47 Nummer 2) und die Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie jede Änderung dieser Daten mitzuteilen. (6) Die Technischen ... nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung auf Grund des § 47 Nummer 1a die nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu speichernden oder zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führenden ...
§ 35 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten (vom 28.12.2022)
... Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen an Behörden und sonstige ... den jeweils auf den genannten Gesetzen beruhenden Rechtsvorschriften. (1a) Die nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 gespeicherten Daten über Beschaffenheit, Ausrüstung und Identifizierungsmerkmale von ... ist, zur Rettung von Unfallopfern übermittelt werden. (2) Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen, soweit dies jeweils erforderlich ist, ... bei elektronischer Speicherung automatisiert, zu löschen. (2a) Die nach § 33 Absatz 3 gespeicherten Daten über die Fahrtenbuchauflagen dürfen 1. den ... übermitteln die Zulassungsbehörden und das Kraftfahrt-Bundesamt die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten zu den in § 8a Abs. 1 des ... der in diesen Vorschriften bezeichneten Zentralen Behörde auf Ersuchen die nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gespeicherten Halterdaten. (4c) Auf Ersuchen übermittelt das ... ermitteln kann, zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens die nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 gespeicherten Halterdaten, soweit kein Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch ... schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. (5) Die nach § 33 Absatz 1 oder 3 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen nach näherer Bestimmung durch ...
§ 36 StVG Abruf im automatisierten Verfahren (vom 09.03.2023)
... Die Einrichtung von Anlagen zum Abruf nach Satz 1 ist für den Abruf der nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gespeicherten und für die Überprüfung der Einhaltung der jeweiligen ... nicht im automatisierten Verfahren geführt werden, ist die Übermittlung der nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten durch Einsichtnahme in das örtliche ...
§ 37 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes (vom 28.07.2021)
... Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt an die ... des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6.8.2008, S. 1) dürfen die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die zuständigen ...
§ 37b StVG Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413 (vom 07.12.2016)
... Kontaktstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union folgende nach § 33 gespeicherten Daten zu Fahrzeug und Halter mit: 1. amtliches Kennzeichen, 2. ...
§ 37c StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission (vom 05.12.2014)
... S. 11) bis zum 31. März eines jeden Jahres an die Europäische Kommission die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Namen oder Bezeichnungen und Anschriften der Fahrzeughalter, die nach ...
§ 38 StVG Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke (vom 26.11.2019)
... Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen an Hochschulen, andere Einrichtungen, die ...
§ 38a StVG Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke (vom 26.11.2019)
... Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten dürfen zur Vorbereitung und Durchführung von ...
§ 38b StVG Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke (vom 26.11.2019)
... Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten dürfen für im öffentlichen Interesse ...
§ 39 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen (vom 28.07.2021)
... Von den nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten sind 1. Familienname (bei juristischen ...
§ 40 StVG Übermittlung sonstiger Daten (vom 31.08.2013)
... nach § 33 Abs. 2 gespeicherten Daten über Beruf und Gewerbe (Wirtschaftszweig) dürfen nur für ...
§ 42 StVG Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern (vom 28.07.2021)
... einem Hinweis auf die Zweifel an deren Identität versehen. (2) Die nach § 33 im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten dürfen den Zulassungsbehörden ... zu beseitigen und um diese örtlichen Register zu vervollständigen. Die nach § 33 im örtlichen Fahrzeugregister gespeicherten Daten dürfen dem Kraftfahrt-Bundesamt ... und zu beseitigen sowie das Zentrale Fahrzeugregister zu vervollständigen. Die nach § 33 im örtlichen oder im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten dürfen an die ... und zu beseitigen sowie um diese Register zu vervollständigen. Die nach § 33 im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten dürfen an die Technischen Prüfstellen, ... dass die Register unrichtig oder unvollständig sind. (3) Die nach § 33 im Zentralen Fahrzeugregister oder im zuständigen örtlichen Fahrzeugregister ...
§ 44 StVG Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern (vom 26.11.2019)
... Die nach § 33 Abs. 1 und 2 gespeicherten Daten sind in den Fahrzeugregistern spätestens zu löschen, wenn sie ... § 32 nicht mehr benötigt werden. (2) Die Daten über Fahrtenbuchauflagen ( § 33 Abs. 3 ) sind nach Wegfall der Auflage zu ...
§ 47 StVG Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften (vom 17.07.2024)
... 1. darüber, a) welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten ( § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ) und b) welche Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in welchen Fällen ... Fahrzeugdaten (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und b) welche Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in welchen Fällen der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens unter Berücksichtigung der ... Aufgaben im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister jeweils gespeichert ( § 33 Abs. 1 ) und zur Speicherung erhoben (§ 34 Abs. 1) werden, 1a. darüber, welche im ... sowie über die Speicherung, Änderung und die Aufhebung der Sperren nach § 33 Abs. 4 und § 41 und 7. über die Löschung der Daten nach § 44, ...
§ 63c StVG Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen (vom 12.04.2019)
... darf anhand der Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 beim Zentralen Fahrzeugregister die nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 für das jeweilige Fahrzeug gespeicherten und für die Überprüfung der ...
§ 63d StVG Informationen an die Halter (vom 17.07.2024)
... Kraftfahrt-Bundesamt darf die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für ...
Zitat in folgenden Normen
Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
Artikel 1 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
§ 16 AUG Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels (vom 01.01.2022)
... Person; 2. vom Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten der betroffenen Person nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes ; 3. wenn der Betroffene ausländischen Streitkräften angehört, die in ...
§ 17 AUG Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels (vom 01.01.2022)
... 8 der Abgabenordnung); 4. vom Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist, erheben. ...
Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz (ErwSÜAG)
Artikel 1 G. v. 17.03.2007 BGBl. I S. 314, 2009 II S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 8 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 4 ErwSÜAG Maßnahmen der Zentralen Behörde
... erforderlich, darf die Zentrale Behörde beim Kraftfahrt-Bundesamt Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes erheben. Unter den Voraussetzungen des ...
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 6 FZV Antrag auf Zulassung (vom 20.06.2024)
... Antrag sind zur Erhebung und Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen: 1. bei natürlichen Personen: ... Bei beruflich selbstständigen Haltern sind außerdem die Daten nach § 33 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes über Beruf oder Gewerbe anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen. (2) ...
§ 15 FZV Mitteilungspflichten bei Änderungen
... oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde 1. die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes sowie die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 5 mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, ...
§ 52 FZV Versicherungskennzeichen
... im dort geführten Zentralen Fahrzeugregister hat der Halter dem Versicherer die in § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeuges ... (3) Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 57 Absatz 5 genannten Fahrzeugdaten sowie Änderungen der Daten ...
§ 54 FZV Rote Versicherungskennzeichen
... gesetzt werden. (5) Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 57 Absatz 6 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich nach Zuweisung des roten ...
§ 56 FZV Versicherungsplakette
... gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 57 Absatz 6 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich nach Zuweisung der ...
§ 73 FZV Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister
... § 65 Absatz 1 oder Absatz 2 übersandten Mitteilung zu löschen. Die in § 33 Absatz 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Daten sind nach Zuteilung des Kennzeichens für den neuen Halter, sonst ...
Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG)
neugefasst durch B. v. 15.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 19
§ 7 IntFamRVG Aufenthaltsermittlung (vom 01.05.2022)
... darf die Zentrale Behörde bei dem Kraftfahrt-Bundesamt erforderliche Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes erheben und die Leistungsträger im Sinne der §§ 18 bis 29 des Ersten Buches ...
Mautsystemgesetz (MautSysG)
Artikel 1 G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315
§ 34 MautSysG Abrufe aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (vom 01.10.2021)
... 2019/520 genannten Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister, soweit diese nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gespeichert sind, auf Abruf im automatisierten Verfahren nach § 37a Absatz 1 des ... seine Anfrage unverzüglich die Daten nach Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/520 mit, die nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gespeichert sind und dem Mitgliedstaat oder dem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den ...
Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG)
neugefasst durch B. v. 20.02.2004 BGBl. I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
§ 6 VerkStatG Erhebungsbereich (vom 01.01.2008)
... Sie erstreckt sich auf im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes nach § 33 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes enthaltene Lastkraftfahrzeuge (Lastkraftwagen und ...
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
G. v. 27.04.1953 BGBl. I S. 157; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 5b VwVG Auskunftsrechte der Vollstreckungsbehörde (vom 01.01.2022)
... 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch; 2. Erhebung der Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes beim Kraftfahrt-Bundesamt zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Vollstreckungsschuldner ...
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 755 ZPO Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners (vom 01.01.2022)
... des Schuldners sowie 3. bei dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes erheben. Ist der Schuldner Unionsbürger, darf der Gerichtsvollzieher die ...
§ 802l ZPO Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers (vom 01.01.2022)
... (§ 93 Absatz 8 der Abgabenordnung); 3. Erhebung der Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes beim Kraftfahrt-Bundesamt zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1124
Artikel 1 3. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... 35 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Die nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 gespeicherten Daten über Beschaffenheit, Ausrüstung und ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313
Artikel 1 5. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... die Wörter „§ 30 Absatz 1 bis 4b und 7" ersetzt. 14. In § 33 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „Im örtlichen" die Wörter ...
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes
G. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... S. 11) bis zum 31. März eines jeden Jahres an die Europäische Kommission die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Namen oder Bezeichnungen und Anschriften der Fahrzeughalter, die nach ...
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 1 ZwVollStrÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... des Schuldners sowie 3. bei dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes erheben. Die Daten nach Satz 1 ... 3. beim Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner ...
Artikel 4 ZwVollStrÄndG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 18.06.2011)
... übermittelt das Kraftfahrt-Bundesamt dem Gerichtsvollzieher auf Ersuchen die nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gespeicherten Halterdaten." 3. (aufgehoben) (17) ...
Gesetz zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
G. v. 10.07.2006 BGBl. I S. 1458
Artikel 2 PrümerVtrG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedürfen, dürfen die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten von den Registerbehörden an die ...
Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2094
Artikel 4 VwVSaAVG Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes
... ermitteln kann, zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens die nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 gespeicherten Halterdaten, soweit kein Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch ...
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Artikel 1 ZVRuaÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... 93 Absatz 8 der Abgabenordnung); 3. Erhebung der Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes beim Kraftfahrt-Bundesamt zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist. ...
Artikel 4 ZVRuaÄndG Folgeänderungen
... 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch; 2. Erhebung der Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes beim Kraftfahrt-Bundesamt zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Vollstreckungsschuldner ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
G. v. 08.04.2019 BGBl. I S. 430
Artikel 1 9. StVGÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... erfolgen. Die Einrichtung von Anlagen zum Abruf nach Satz 1 ist für den Abruf der nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gespeicherten und für die Überprüfung der Einhaltung der jeweiligen ... darf anhand der Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 beim Zentralen Fahrzeugregister die nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 für das jeweilige Fahrzeug gespeicherten und für die Überprüfung der ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.11.2016 BGBl. I S. 2722
Artikel 1 6. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... untersucht oder geprüft wurden" eingefügt. 14. § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „(§ 47 ... näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung auf Grund des § 47 Nummer 1a die nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu speichernden oder zu einer Änderung oder Löschung einer ... In Absatz 1 wird der einleitende Satzteil wie folgt gefasst: „Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen an Behörden und sonstige ...
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.06.2019 BGBl. I S. 756
Artikel 3 eKFVEV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 4 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Absatz 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen. ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Artikel 1 4. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 4 mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3310
Artikel 1 4. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... die ermittelte Person ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hat." 3. In § 33 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „Im örtlichen" die Wörter ... Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Die nach § 33 Absatz 3 gespeicherten Daten über die Fahrtenbuchauflagen dürfen 1. den ... übermittelt werden." b) In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 33 Absatz 1" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 oder 3" ersetzt. 5. ... 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 33 Absatz 1" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 oder 3" ersetzt. 5. § 36 wird wie folgt geändert: ... Kontaktstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union folgende nach § 33 gespeicherten Daten zu Fahrzeug und Halter mit: 1. amtliches Kennzeichen, ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3091
Artikel 1 4. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... Fahrzeugregister wird außerdem geführt zur Verwendung und Übermittlung der nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Daten, um im Einzelfall Halter von Fahrzeugen zu informieren über ... des Kraftstoffverbrauchs oder des Fahrverhaltens abzielen." 23. In § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a werden nach dem Wort „Tag" die Wörter „sowie Staat" eingefügt. ... Aufgaben für erforderlich hält." bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie jede ... In Satz 2 wird die Angabe „§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" durch die Wörter „ § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie jede Änderung dieser Daten" ersetzt. 25. § 35 wird wie folgt ... geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen, soweit dies jeweils erforderlich ist, ... a) Die Absätze 1 und 1a werden wie folgt gefasst: „(1) Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt an die ... des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6.8.2008, S. 1) dürfen die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die zuständigen ... a) Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Die nach § 33 im örtlichen oder im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten dürfen an die ... festzustellen und zu beseitigen sowie um diese Register zu vervollständigen. Die nach § 33 im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten dürfen an die Technischen Prüfstellen, ... 63d Informationen an die Halter Das Kraftfahrt-Bundesamt darf die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für ...
Artikel 2 4. StVGuaÄndG Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes , das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2833; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932
Artikel 5 2. PflVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... eines jeden Jahres an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Namen oder Bezeichnungen und Anschriften der Fahrzeughalter, die nach § ...
Zweites Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
G. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1603
Artikel 1 2. MautRÄndG Änderung des Mautsystemgesetzes
... 2019/520 genannten Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister, soweit diese nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gespeichert sind, auf Abruf im automatisierten Verfahren nach § 37a Absatz 1 des ... seine Anfrage unverzüglich die Daten nach Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/520 mit, die nach § 33 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gespeichert sind und dem Mitgliedstaat oder dem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
G. v. 19.12.1986 BGBl. I S. 2563; aufgehoben durch Artikel 20 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
§ 8 AUG
... darf die Zentrale Behörde bei dem Kraftfahrt-Bundesamt erforderliche Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ...
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988; aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139
§ 6 FZV Antrag auf Zulassung
... Im Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen: ... Bei beruflich selbständigen Haltern sind außerdem die Daten nach § 33 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes über Beruf oder Gewerbe anzugeben und auf Verlangen ...
§ 13 FZV Mitteilungspflichten bei Änderungen
... oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des ...
§ 26 FZV Versicherungskennzeichen
... Zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister hat der Antragsteller dem Versicherer die in § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Halterdaten, die Angaben zu ... zu. (3) Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 4 genannten ...
§ 28 FZV Rote Versicherungskennzeichen
... Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten ...
§ 45 FZV Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
... nach § 38 Abs. 1 oder Abs. 2 übersandten Mitteilung zu löschen. Die in § 33 Abs. 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Daten sind nach Zuteilung des ...
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139; aufgehoben durch Artikel 13 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 6 FZV Antrag auf Zulassung (vom 01.07.2023)
... Im Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen: 1. bei natürlichen Personen: ... Bei beruflich selbstständigen Haltern sind außerdem die Daten nach § 33 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes über Beruf oder Gewerbe anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen. (2) ...
§ 13 FZV Mitteilungspflichten bei Änderungen (vom 01.10.2019)
§ 26 FZV Versicherungskennzeichen (vom 28.07.2021)
§ 29a FZV Versicherungsplakette (vom 15.06.2019)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
V. v. 20.10.1987 BGBl. I S. 2305; zuletzt geändert durch Artikel 98 G. v. 21.06.2005 BGBl. I S. 1818; aufgehoben durch Artikel 12 V. v. 25.04.2006 BGBl. I 988
Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG)
Artikel 1 G. v. 08.06.2015 BGBl. I S. 904; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315
§ 6 InfrAG Infrastrukturabgaberegister (vom 26.11.2019)
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