§ 33 Schleppen von Fahrzeugen
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.
Frühere Fassungen von § 33 StVZO
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interne Verweise§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 20.06.2024) ... 3. der §§ 32a, 42 Absatz 2 Satz 1 über das Mitführen von Anhängern, des § 33 über das Schleppen von Fahrzeugen, des § 43 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1, ...
§ 70 StVZO Ausnahmen (vom 03.07.2021) ... allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller von den Vorschriften der §§ 32, 32d, 33 , 34 und 36, auch in Verbindung mit § 63, ferner der §§ 52 und 65, bei Elektrokarren ... (2) Vor der Genehmigung einer Ausnahme von den §§ 32, 32d, 33 , 34, 34b und 36 und einer allgemeinen Ausnahme von § 65 sind die obersten ...
Zitat in folgenden NormenBußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)
V. v. 26.07.2013 BGBl. I S. 2803
Artikel 1 48. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... 18,00 m, b) Zugmaschinen mit Anhängern 18,75 m,". 6. § 33 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 33 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 6" durch die Angabe „§ 33" ... 33 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 6" durch die Angabe „§ 33 " ersetzt. bb) In Nummer 19 sind die Wörter „Warnleuchten und ... Nach Nummer 1 werden folgende Nummern 1a bis 1d eingefügt: „1a. § 33 (Schleppen von Fahrzeugen) Vor dem 1. August 2013 erteilte Ausnahmegenehmigungen ...
Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Zitate in aufgehobenen TitelnBußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
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