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§ 348 - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 348 Falschbeurkundung im Amt
§ 348 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Zitierungen von § 348 StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 348 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 276 StGB Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
... Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält, 1. einzuführen oder auszuführen ...
§ 358 StGB Nebenfolgen
... einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348 , 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, ...
Zitat in folgenden Normen
Wehrstrafgesetz (WStG)
neugefasst durch B. v. 24.05.1974 BGBl. I S. 1213; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
§ 48 WStG Verletzung anderer Dienstpflichten (vom 09.11.2017)
... Vollstreckung gegen Unschuldige (§ 345), Falschbeurkundung im Amt ( § 348 ) und Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b Abs. 1) stehen ... 331, 332, 335 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2, § 336), Falschbeurkundung im Amt ( § 348 ) und Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b Abs. 1) stehen auch Mannschaften den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)
G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690, 2009 I S. 816
Artikel 1 GwBekErgG Änderung des Strafgesetzbuches
... c) Nach der Angabe § 328 Abs. 1, 2 und 4" wird die Angabe sowie § 348 ," eingefügt. 2. Absatz 7 Sätze 3 und 4 werden durch folgenden Satz ...
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