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§ 34
Mail bei Änderungen
§ 34 - Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
V. v. 07.07.2021
BGBl. I S. 2580
(
Nr. 43
)
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 7402-3-1
Außenhandelsstatistik
Drucksachen / Entwurf / Begründung
Abschnitt 5 Datenübermittlung
§ 33
←
→
Schlussformel
§ 34 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
§ 33
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Inhaltsverzeichnis
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Schlussformel
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