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§ 34 - Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

G. v. 12.04.1976 BGBl. I S. 965; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 8051-10 Jugendarbeitsschutz
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§ 34 Weitere Nachuntersuchungen



Nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung kann sich der Jugendliche erneut nachuntersuchen lassen (weitere Nachuntersuchungen). Der Arbeitgeber soll ihn auf diese Möglichkeit rechtzeitig hinweisen und darauf hinwirken, daß der Jugendliche ihm die Bescheinigung über die weitere Nachuntersuchung vorlegt.

 
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Zitierungen von § 34 JArbSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 JArbSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JArbSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 JArbSchG Verbot der Beschäftigung von Kindern
... Weisung. Auf die Beschäftigung finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und die §§ 9 bis 46 entsprechende Anwendung. (3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht ...
§ 7 JArbSchG Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
...  beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 46 entsprechende ...
§ 46 JArbSchG Ermächtigungen (vom 08.11.2006)
... verschiedenen Anlässen bestimmen, daß die Untersuchungen nach den §§ 32 bis 34 zusammen mit Untersuchungen nach anderen Vorschriften durchzuführen sind, und hierbei von der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
V. v. 16.10.1990 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 19 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 1 JArbSchUV Durchführung der Untersuchungen
... Der Arzt, der einen Jugendlichen nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht, hat unter ... (2) Als Tag der Untersuchung (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt der Tag der abschließenden ...
§ 3 JArbSchUV Erhebungsbogen (vom 01.01.2025)
... nach dem Muster der Anlage 1, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34 , 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen ...
Anlage 2a JArbSchUV Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (vom 01.01.2025)
... Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2) Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname des Jugendlichen, ...
Anlage 3 JArbSchUV Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten (vom 01.01.2025)
...  Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname, Geburtsdatum des ... Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG) ☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG) ☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG)  ...
Anlage 4 JArbSchUV Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber (vom 01.01.2025)
... Arbeitgeber8 Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname, Geburtsdatum des ... Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG) ☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG) ☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG)  ...

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anhang 2 BEV 2024 zu Artikel 19 Nummer 5
...  Anlage 2a Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (siehe BGBl. 2024 I Nr. 411 ... Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2) Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname des Jugendlichen, ... Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname, Geburtsdatum des ... Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG) ☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG ) ☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG) ☐ ... Arbeitgeber8 Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname, Geburtsdatum des ... Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG) ☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG ) ☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG) ☐ ...