§ 35 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)

V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 295
Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-83 Berufliche Bildung

§ 35 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


§ 35 ändert mWv. 1. November 2024 IT-FortbV

1Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die IT-Fortbildungsverordnung vom 3. Mai 2002 (BGBl. I S. 1547), die zuletzt durch Artikel 22 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, außer Kraft.



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