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§ 35 - Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 14.08.2020; FNA: 754-31 Energieversorgung
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§ 35 Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung



(1) Die Bundesnetzagentur ordnet gegenüber den Anlagenbetreibern der nach § 33 Absatz 2 bestimmten Steinkohleanlagen spätestens zum Anordnungstermin an, dass ihre Steinkohleanlagen der gesetzlichen Reduzierung unterfallen und für diese Steinkohleanlagen ein Verbot der Kohleverfeuerung nach § 51 wirksam werden soll, sofern nicht in Absatz 2 oder in § 38 oder in § 43 etwas anderes geregelt ist.

(2) 1Die Bundesnetzagentur setzt auf Grundlage der begleitenden Netzanalyse nach § 34 Absatz 2 für einzelne Steinkohleanlagen die Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach Absatz 1 aus, wenn sich aus der Prüfung nach § 34 Absatz 3 Satz 1 und 2 ergibt, dass die jeweilige Steinkohleanlage für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems erforderlich ist. 2Die Aussetzung nach Satz 1 erfolgt nur mit Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 34 Absatz 3 Satz 3. 3Die Anordnung der gesetzlichen Reduzierung wird so lange ausgesetzt, bis die jeweilige Steinkohleanlage für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nicht länger erforderlich ist. 4Dies überprüft die Bundesnetzagentur im Rahmen der jährlichen Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach Absatz 1. 5Abweichend von Satz 1 ordnet die Bundesnetzagentur die gesetzliche Reduzierung für die jeweilige Steinkohleanlage entgegen Satz 2 an, wenn die gesetzliche Reduzierung der Steinkohleanlage notwendig ist, um das Ziel des Gesetzes nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 zu erreichen.

(3) 1Die Bundesnetzagentur unterrichtet die für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständige Behörde unverzüglich über die Anordnung der gesetzlichen Reduzierung für die jeweilige Steinkohleanlage. 2Die für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständige Behörde trifft die notwendigen Maßnahmen. 3Die §§ 15, 16, 17, 20 und 21 Absatz 1 bis 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind entsprechend anzuwenden.

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Zitierungen von § 35 KVBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 KVBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KVBG Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung (vom 27.07.2021)
... auf Zahlung des Steinkohlezuschlags. Wird gegenüber dem Anlagenbetreiber nach § 35 angeordnet, dass die jeweilige Steinkohleanlage der gesetzlichen Reduzierung unterfällt, hat ... des Zuschlags nach § 21 und der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach § 35 sind ein Verbot der Kohleverfeuerung nach § 51 und ein Vermarktungsverbot nach § ...
§ 7 KVBG Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur (vom 27.07.2021)
... ein Zuschlag nach § 21 erteilt wurde, 6. denen die gesetzliche Reduzierung nach § 35 angeordnet wurde, 7. für die zum Zeitpunkt der Ermittlung des Ausgangsniveaus ein ... der Ausschreibung nach § 11 oder der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach § 35 bei ihr eingegangen sind. Erfolgt die Bekanntmachung der Ausschreibung nach § 11 ...
§ 12 KVBG Teilnahmeberechtigung (vom 01.01.2021)
... Ausschreibungsverfahren erteilt wurde oder 6. denen die gesetzliche Reduzierung nach § 35 angeordnet wurde. (3) Ergänzend zu Absatz 2 sind in der ersten Ausschreibung ...
§ 27 KVBG Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine (vom 27.07.2021)
... und beginnend für das Zieldatum 2027 durch Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach § 35 Absatz 1 fest, für welche Steinkohleanlagen die gesetzliche Reduzierung der Kohleverstromung jeweils ... bis 2026 bereits am Tag der Zuschlagserteilung durch Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach § 35 Absatz 1 fest, für welche Steinkohleanlagen die gesetzliche Reduzierung der Kohleverstromung jeweils ...
§ 32 KVBG Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber (vom 27.07.2021)
... einen Zuschlag nach § 21 erhalten haben, 4. denen die gesetzliche Reduzierung nach § 35 angeordnet wurde, 5. die nach § 18 der Kapazitätsreserveverordnung vom 28. ...
§ 36 KVBG Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve
... für die die gesetzliche Reduzierung nach § 35 Absatz 1 angeordnet ist, dürfen an einem Beschaffungsverfahren nach § 13e des ...
§ 37 KVBG Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung
... jeweiligen Kalendertag, ab dem das Verbot der Kohleverfeuerung nach § 51 in Verbindung mit § 35 für die Steinkohleanlagen wirksam werden soll, unverzüglich nach der Anordnung der ...
§ 38 KVBG Steinkohle-Kleinanlagen
... Steinkohle-Kleinanlagen anzuwenden. Für Steinkohle-Kleinanlagen darf abweichend von § 35 Absatz 1 die gesetzliche Reduzierung frühestens zum Zieldatum 2030 angeordnet werden. ...
§ 39 KVBG Härtefälle
... gegenüber einem Anlagenbetreiber die gesetzliche Reduzierung gemäß § 35 Absatz 1 an und stellt die Umsetzung des Verbots der Kohleverfeuerung aufgrund der Anordnung der ...
§ 51 KVBG Verbot der Kohleverfeuerung (vom 27.07.2021)
... § 21 Absatz 1 Satz 1, wird für die Steinkohleanlage die gesetzliche Reduzierung nach § 35 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 5 angeordnet oder hat der Anlagenbetreiber eine verbindliche Stilllegungsanzeige oder eine ... spätestens jedoch zum Zieldatum 2026, 2. im Fall der gesetzlichen Anordnung nach § 35 30 Monate nach der Bekanntgabe der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung durch die ... nach diesem Gesetz bezuschlagte Steinkohleanlage oder eine Steinkohleanlage, für die nach § 35 Absatz 1 die gesetzliche Reduzierung angeordnet wurde, einen Zuschlag nach § 18 der ...
§ 52 KVBG Vermarktungsverbot (vom 10.12.2020)
... § 21 Absatz 1 bekanntgegeben wurde oder gegenüber dem die gesetzliche Reduzierung nach § 35 Absatz 1 oder 2 Satz 5 angeordnet wurde, darf ab dem Wirksamwerden des Verbots der Kohleverfeuerung die durch den Einsatz ...
§ 55 KVBG Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen
... reduziert das Ausschreibungsvolumen oder setzt die Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach § 35 Absatz 1 für ein Zieldatum aus oder reduziert die Reduktionsmenge. Satz 2 ist ...
§ 57 KVBG Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
... § 21 Absatz 1 in Verbindung mit § 51, einer Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach § 35 Absatz 1 in Verbindung mit § 51 oder einer Stilllegung gemäß Teil 5 und Anlage 2 sowie dem ...
§ 60 KVBG Verordnungsermächtigungen
... der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung nach § 34 Absatz 3 und § 35 Absatz 2 wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des ... der gesetzlichen Reduzierung einer Steinkohleanlage gemäß § 34 Absatz 3 und § 35 Absatz 2 aussetzt. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 soll insbesondere auf Grundlage der ...