§ 36 Antrag und Mitteilungspflichten
(1)
1Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis nach Maßgabe des Satzes 2 zu beantragen.
2Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden; eine Kopie der Vertragsabfassung und des Empfangsnachweises ist jeweils beizufügen.
3Auf einen betrieblichen Ausbildungsplan im Sinne von
§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, der der zuständigen Stelle bereits vorliegt, kann dabei Bezug genommen werden.
4Entsprechendes gilt bei Änderungen des wesentlichen Vertragsinhalts.
(2) Ausbildende und Auszubildende sind verpflichtet, den zuständigen Stellen die zur Eintragung nach
§ 34 erforderlichen Tatsachen auf Verlangen mitzuteilen.
Frühere Fassungen von § 36 BBiG
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interne Verweise§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.08.2024) ... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ...
§ 7a BBiG Teilzeitberufsausbildung (vom 01.08.2024) ... (4) Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages nach § 36 Absatz 1 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung ...
§ 101 BBiG Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2024) ... einer vollziehbaren Anordnung nach § 33 Abs. 1 oder 2 zuwiderhandelt, 9. entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 4, eine dort genannte Eintragung nicht, nicht richtig, nicht in der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 1 BVaDiG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... folgt gefasst: „§ 11 Vertragsabfassung". b) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst: „§ 36 Antrag und Mitteilungspflichten". ... b) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst: „ § 36 Antrag und Mitteilungspflichten". c) Nach der Angabe zu § 42 wird folgende ... 3. In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10" durch ... gelten § 4 Absatz 1 und 3 bis 6, § 5 Absatz 1 und 2, die §§ 6 bis 9, 27 bis 49, 50b bis 50e, 53 Absatz 1 bis 3, die §§ 53a bis 53e Absatz 1 bis 3, die ... Unversehrtheit und Zurechenbarkeit der Daten gewährleisten." 22. § 36 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ... Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 9 und wird wie folgt gefasst: „9. entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 4, eine dort genannte Eintragung nicht, nicht richtig, nicht in der ...
Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... 34 Einrichten, Führen § 35 Eintragen, Ändern, Löschen § 36 Antrag Abschnitt 5 Prüfungswesen § 37 Abschlussprüfung ... (4) Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages nach § 36 Absatz 1 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1174
Zitate in aufgehobenen TitelnAusbilder-Eignungsverordnung
V. v. 16.02.1999 BGBl. I S. 157, 700; aufgehoben durch § 9 V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88
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