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§ 36 - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 791-9 Naturschutz
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§ 36 Pläne



1Auf

1.
Linienbestimmungen nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes und § 13 des Bundeswasserstraßengesetzes sowie

2.
Pläne, die bei behördlichen Entscheidungen zu beachten oder zu berücksichtigen sind

ist § 34 Absatz 1 bis 5 entsprechend anzuwenden.

2Bei Raumordnungsplänen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 7 des Raumordnungsgesetzes und bei Bauleitplänen und Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches findet § 34 Absatz 1 Satz 1 keine Anwendung.



 

Zitierungen von § 36 BNatSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 BNatSchG Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (vom 15.11.2024)
... der Erklärung zur Unterschutzstellung ausgeschlossen, finden insoweit die §§ 33 bis 36 Anwendung. Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung ...
§ 33 BNatSchG Allgemeine Schutzvorschriften (vom 01.05.2018)
... Lebensraumtypen und prioritären Arten entsprechend. Die §§ 34 und 36 finden keine Anwendung. --- Anm. d. Red.: - abweichendes Landesrecht ...
§ 63 BNatSchG Mitwirkungsrechte (vom 27.06.2020)
... vor dem Erlass von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Absatz 3 bis 5 auch in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nummer 2 , auch wenn diese durch eine andere Entscheidung eingeschlossen oder ersetzt werden, 3. ... Sinne der §§ 10 und 11, 3. bei der Vorbereitung von Plänen im Sinne des § 36 Satz 1 Nummer 2 , 4. bei der Vorbereitung von Programmen staatlicher und sonstiger öffentlicher ... sowie von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Absatz 3 bis 5, auch in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nummer 2 , auch wenn diese durch eine andere Entscheidung eingeschlossen oder ersetzt werden, 6. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 36 UVPG SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach § 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Artikel 4 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... vor dem Erlass von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Absatz 3 bis 5 auch in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nummer 2 , auch wenn diese durch eine andere Entscheidung eingeschlossen oder ersetzt werden,". ... „sowie von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Absatz 3 bis 5, auch in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nummer 2 " eingefügt. 2. § 64 wird wie folgt geändert: a) Absatz ...

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 11 UmwDLRLUG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... 35 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes" durch die Wörter „§ 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes" ersetzt. 2. In § 14g Absatz 2 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 153
Artikel 5 2. UStatGuaÄndG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... der Erklärung zur Unterschutzstellung ausgeschlossen, finden insoweit die §§ 33 bis 36 Anwendung. Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung insgesamt ...