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§ 36 - Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer
(1) Die Einkommensteuer entsteht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums.
(2) Auf die Einkommensteuer werden angerechnet:
- 1.
- die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 37);
- 2.
- 1die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer, soweit sie entfällt auf
- a)
- die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder
- b)
- die nach § 3 Nummer 40 dieses Gesetzes, nach § 8b Absatz 1, 2 und 6 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge
- 3.
- 1die nach § 10 des Forschungszulagengesetzes festgesetzte Forschungszulage. 2Das gilt auch für die gesondert und einheitlich festgestellte Forschungszulage;
- 4.
- in den Fällen des § 32c Absatz 1 Satz 2 der nicht zum Abzug gebrachte Unterschiedsbetrag, wenn dieser höher ist als die tarifliche Einkommensteuer des letzten Veranlagungszeitraums im Betrachtungszeitraum.
(3) 1Die Steuerbeträge nach Absatz 2 Nr. 2 sind auf volle Euro aufzurunden. 2Bei den durch Steuerabzug erhobenen Steuern ist jeweils die Summe der Beträge einer einzelnen Abzugsteuer aufzurunden.
(4) 1Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zuungunsten des Steuerpflichtigen ergibt, hat der Steuerpflichtige (Steuerschuldner) diesen Betrag, soweit er den fällig gewordenen, aber nicht entrichteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen entspricht, sofort, im Übrigen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten (Abschlusszahlung). 2Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen ergibt, wird dieser dem Steuerpflichtigen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt. 3Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden sind, wirkt die Auszahlung an einen Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten.
(5) 1Die festgesetzte Steuer, die auf den Aufgabegewinn nach § 16 Absatz 3a und den durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart erzielten Gewinn entfällt, kann auf Antrag des Steuerpflichtigen in fünf gleichen Jahresraten entrichtet werden, wenn die Wirtschaftsgüter einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zuzuordnen sind, sofern durch diese Staaten Amtshilfe entsprechend oder im Sinne der Amtshilferichtlinie gemäß § 2 Absatz 11 des EU-Amtshilfegesetzes und gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung im Sinne der Beitreibungsrichtlinie einschließlich der in diesem Zusammenhang anzuwendenden Durchführungsbestimmungen in den für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassungen oder eines entsprechenden Nachfolgerechtsakts geleistet werden. 2Die erste Jahresrate ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten; die übrigen Jahresraten sind jeweils am 31. Juli der Folgejahre fällig. 3Die Jahresraten sind nicht zu verzinsen; sie sollen in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. 4Die noch nicht entrichtete Steuer wird innerhalb eines Monats nach Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse fällig,
- 1.
- soweit ein Wirtschaftsgut im Sinne des Satzes 1 veräußert, entnommen, in andere als die in Satz 1 genannten Staaten verlagert oder verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegt wird,
- 2.
- wenn der Betrieb oder Teilbetrieb während dieses Zeitraums eingestellt, veräußert oder in andere als die in Satz 1 genannten Staaten verlegt wird,
- 3.
- wenn der Steuerpflichtige aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht oder der unbeschränkten Steuerpflicht in den in Satz 1 genannten Staaten ausscheidet oder in einem anderen als den in Satz 1 genannten Staaten ansässig wird,
- 4.
- wenn der Steuerpflichtige Insolvenz anmeldet oder abgewickelt wird oder
- 5.
- wenn der Steuerpflichtige seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Ratenzahlungen nicht nachkommt und über einen angemessenen Zeitraum, der zwölf Monate nicht überschreiten darf, keine Abhilfe für seine Situation schafft; Satz 2 bleibt unberührt.
Text in der Fassung des Artikels 3 Wachstumschancengesetz G. v. 27. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 108 m.W.v. 28. März 2024
Frühere Fassungen von § 36 EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 36 EStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4g EStG Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 (vom 01.07.2021)
... Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts zugunsten eines Staates im Sinne des § 36 Absatz 5 Satz 1 beschränkt oder ausgeschlossen wird (§ 4 Absatz 1 Satz 3). Der ... ist in vollem Umfang gewinnerhöhend aufzulösen, wenn ein Ereignis im Sinne des § 36 Absatz 5 Satz 4 eintritt oder wenn ein künftiger Steueranspruch aus der Auflösung des Ausgleichspostens ... ist der Ausgleichsposten dieses Wirtschaftsguts gewinnerhöhend aufzulösen. § 36 Absatz 5 Satz 8 gilt entsprechend. (6) Absatz 2 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass ...
§ 6b EStG Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (vom 01.01.2023)
... der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Wirtschaftsgüter gestellt werden. § 36 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist sinngemäß anzuwenden. Unterbleibt der Nachweis einer in Satz 1 genannten ...
§ 32c EStG Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (vom 30.10.2024)
... geändert haben. Die Sätze 1 und 2 gelten in den Fällen des § 36 Absatz 2 Nummer 4 entsprechend für die Anrechnungsverfügung. (7) Wird während ...
§ 37 EStG Einkommensteuer-Vorauszahlung (vom 29.12.2020)
... nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge ( § 36 Abs. 2 Nr. 2 ) bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Das Finanzamt kann bis zum Ablauf des auf den ...
§ 50a EStG Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen (vom 09.06.2021)
... Die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer nach § 36 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a richtet sich nach der Höhe der in der Rentenbezugsmitteilung nach § 22a ausgewiesenen ...
§ 50c EStG Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen (vom 01.01.2024)
... oder Nachforderungsbescheids entrichtete Steuer erstattet, wenn die Steuer nicht nach § 36 Absatz 2 Nummer 2 auf die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer des Gläubigers angerechnet werden ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 30.10.2024)
... Vorhaben, der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. (35b) § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 5 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist erstmals ... auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 zufließen. § 36 Absatz 2 Nummer 4 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist erstmals ...
Zitat in folgenden Normen
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 32 KStG Sondervorschriften für den Steuerabzug (vom 28.03.2024)
... auf Antrag die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer nach Maßgabe des § 36 Absatz 2 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes erstattet, wenn 1. der Gläubiger der Kapitalerträge eine nach § 2 Nummer ...
REIT-Gesetz (REITG)
Artikel 1 G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 914; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 20 REITG Kapitalertragsteuerabzug (vom 26.06.2011)
... die Anrechnung der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes oder deren Erstattung nach § 50d des ...
Zinsinformationsverordnung (ZIV)
V. v. 26.01.2004 BGBl. I S. 128, 2005 I S. 1695; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722
§ 14 ZIV Vermeidung der Doppelbesteuerung
... Steuer gewährt. Zu diesem Zweck rechnet die Bundesrepublik Deutschland entsprechend § 36 des Einkommensteuergesetzes unter Ausschluss von Anrechnungsregeln in Abkommen zur Vermeidung der ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 3/05 - (zu § 31 Satz 5 und § 36 Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes)
B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3785
Entscheidung BVerfGE20091013
... 3/05 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 31 Satz 5 und § 36 Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Familienförderung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 AbzStEntModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf." 5. In § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter „oder die Angaben gemäß § 45a ... oder Nachforderungsbescheids entrichtete Steuer erstattet, wenn die Steuer nicht nach § 36 Absatz 2 Nummer 2 auf die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer des Gläubigers angerechnet werden ...
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 2, § 34c Absatz 1 und 6" ersetzt. 20. In § 36 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „Richtlinie 77/799/EWG einschließlich der in ...
ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2035
Artikel 1 ATADUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts zugunsten eines Staates im Sinne des § 36 Absatz 5 Satz 1 beschränkt oder ausgeschlossen wird (§ 4 Absatz 1 Satz 3). Der Ausgleichsposten ist ... ist in vollem Umfang gewinnerhöhend aufzulösen, wenn ein Ereignis im Sinne des § 36 Absatz 5 Satz 4 eintritt oder wenn ein künftiger Steueranspruch aus der Auflösung des Ausgleichspostens ... ersetzt. e) Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „ § 36 Absatz 5 Satz 8 gilt entsprechend." f) In Absatz 6 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 2 ... §§ 4j, 4k, 6 Absatz 1 Nummer 1a und § 6e gelten entsprechend." 9. § 36 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die festgesetzte Steuer, die auf den Aufgabegewinn ...
Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... eingefügt. 11. In § 36 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, ...
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung." 13. § 36 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. die durch Steuerabzug erhobene ...
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2763
Artikel 2 FZulGEG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... § 36 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch ...
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 561
Artikel 1 EuGHC284-09UG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... auf Antrag die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer nach Maßgabe des § 36 Absatz 2 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes erstattet, wenn 1. der Gläubiger ...
Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 3 InvStRefG Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 24.12.2016)
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 36 folgende Angabe eingefügt: „§ 36a Beschränkung der ... dem gemeinen Wert der neuen Wirtschaftsgüter aufzuteilen." 3. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Beschränkung der ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... oder der Pflege- oder Betreuungsleistung erfolgt ist." 16. In § 36 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe Absatz 2 Satz 2 Nr. 2" durch die Angabe Absatz 2 ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (§ 36 Abs. 2 Nr. 2) bei der letzten Veranlagung ergeben hat." ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 9c fallen, ist eine Inanspruchnahme ebenfalls ausgeschlossen." 24. Dem § 36 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) In den Fällen des § 16 ... r) Dem Absatz 50d wird folgender Satz angefügt: „§ 36 Absatz 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) gilt in ...
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 2 JStG 2020 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Beträge." 6. In § 32c Absatz 6 Satz 3 werden die Wörter „ § 36 Absatz 2 Nummer 3" durch die Wörter „§ 36 Absatz 2 Nummer 4" ersetzt. ... 3 werden die Wörter „§ 36 Absatz 2 Nummer 3" durch die Wörter „ § 36 Absatz 2 Nummer 4" ersetzt. 7. In § 32d Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter ... die Wörter „den einzelnen steuerpflichtigen Kapitalertrag" ersetzt. 8. § 36 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 Satz 4 wird das Semikolon am Ende durch ... zurückzufordern. Die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer nach § 36 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a richtet sich nach der Höhe der in der Rentenbezugsmitteilung nach § 22a ausgewiesenen ... und verfahrensfreie Vorhaben, der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. (35b) § 36 Absatz 2 Nummer 2 Satz 5 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist erstmals ... ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 zufließen. § 36 Absatz 2 Nummer 4 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist erstmals ...
Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 1 StÄndG 2015 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Wirtschaftsgüter gestellt werden. § 36 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist sinngemäß anzuwenden." 2. Dem § 52 ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 3 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Für die Festsetzungsfrist gilt Satz 3 sinngemäß." 7. In § 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „dieses Gesetzes oder nach § 8b Absatz 1, 2 und 6 Satz 2 des ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 7 InvStG Kapitalertragsteuer (vom 24.12.2013)
... Für die Anrechnung der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes oder deren Erstattung nach § 50d des ...
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