§ 36 Vorgaben für die Form der Thesis
Die Vorgaben für die Form der Thesis legt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt fest.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Ablösung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2883
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