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§ 36 - Urheberrechtsgesetz (UrhG)

G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 17.09.1965; FNA: 440-1 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 36 Gemeinsame Vergütungsregeln



(1) 1Zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach den §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung der angemessenen Beteiligung nach § 87k Absatz 1 stellen Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern gemeinsame Vergütungsregeln auf. 2Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollen die Umstände des jeweiligen Regelungsbereichs berücksichtigen, insbesondere die Struktur und Größe der Verwerter. 3In Tarifverträgen enthaltene Regelungen gehen gemeinsamen Vergütungsregeln vor.

(2) 1Vereinigungen nach Absatz 1 müssen repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln ermächtigt sein. 2Eine Vereinigung, die einen wesentlichen Teil der jeweiligen Urheber oder Werknutzer vertritt, gilt als ermächtigt im Sinne des Satzes 1, es sei denn, die Mitglieder der Vereinigung fassen einen entgegenstehenden Beschluss.

(3) 1Ein Verfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln vor der Schlichtungsstelle (§ 36a) findet statt, wenn die Parteien dies vereinbaren. 2Das Verfahren findet auf schriftliches Verlangen einer Partei statt, wenn

1.
die andere Partei nicht binnen drei Monaten, nachdem eine Partei schriftlich die Aufnahme von Verhandlungen verlangt hat, Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln beginnt,

2.
Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln ein Jahr, nachdem schriftlich ihre Aufnahme verlangt worden ist, ohne Ergebnis bleiben oder

3.
eine Partei die Verhandlungen endgültig für gescheitert erklärt hat.

(4) 1Die Schlichtungsstelle hat allen Parteien, die sich am Verfahren beteiligt haben oder nach § 36a Absatz 4a zur Beteiligung aufgefordert worden sind, einen begründeten Einigungsvorschlag zu machen, der den Inhalt der gemeinsamen Vergütungsregeln enthält. 2Er gilt als angenommen, wenn innerhalb von sechs Wochen nach Empfang des Vorschlages keine der in Satz 1 genannten Parteien widerspricht.



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Frühere Fassungen von § 36 UrhG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2021Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
vom 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
aktuell vorher 01.03.2017Artikel 1 Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
vom 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
aktuellvor 01.03.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 36 UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 UrhG Angemessene Vergütung (vom 07.06.2021)
... gewährt wird. (2) Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel ( § 36 ) ermittelte Vergütung ist angemessen. Im Übrigen ist die Vergütung ...
§ 32a UrhG Weitere Beteiligung des Urhebers (vom 07.06.2021)
... Anspruch nach Absatz 1, soweit die Vergütung nach einer gemeinsamen Vergütungsregel ( § 36 ) oder tarifvertraglich bestimmt worden ist und ausdrücklich eine weitere angemessene ...
§ 32d UrhG Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners (vom 07.06.2021)
... nur durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel ( § 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht. Im Fall des Satzes 1 wird vermutet, dass die ...
§ 36a UrhG Schlichtungsstelle (vom 01.03.2017)
... Vereinigungen von Werknutzern und Urhebern, Partei des Schlichtungsverfahrens zu sein (§ 36 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2), b) ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle, das auf ... ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle, das auf Verlangen nur einer Partei stattfindet (§ 36 Absatz 3 Satz 2). Solange der Ort des Schlichtungsverfahrens noch nicht ... Das Verlangen auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 muss einen Vorschlag über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln ...
§ 36d UrhG Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften (vom 07.06.2021)
... von Urhebern zu, die im Hinblick auf die jeweilige Gruppe von Urhebern die Anforderungen des § 36 Absatz 2 erfüllen. (2) Für die Geltendmachung des Anspruchs nach Absatz 1 genügt ... § 32e in einer Vereinbarung geregelt ist, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel ( § 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht. (4) § 36b Absatz 2 ist ...
§ 40a UrhG Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung (vom 01.03.2017)
... durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36 ) oder einem Tarifvertrag ...
§ 41 UrhG Rückrufsrecht wegen Nichtausübung (vom 07.06.2021)
... nur durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel ( § 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht. (5) Mit Wirksamwerden des Rückrufs nach Absatz 1 ...
§ 69a UrhG Gegenstand des Schutzes (vom 07.06.2021)
... in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. (5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht ...
§ 79 UrhG Nutzungsrechte (vom 01.03.2017)
... nach Absatz 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden. (3) Unterlässt es der ...
§ 87k UrhG Beteiligungsanspruch (vom 07.06.2021)
... nur durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel ( § 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 kann nur durch eine ...
§ 88 UrhG Recht zur Verfilmung (vom 01.03.2017)
... durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36 ) oder einem Tarifvertrag ...
§ 137i UrhG Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
... Gesetzbuche findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass § 26 Abs. 7, § 36 Abs. 2 und § 102 in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung den Vorschriften des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Anlage 2. InfoGesellUrhRG (zu Artikel 1 Nr. 1)
... von Nutzungsrechten § 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln § 36a Schlichtungsstelle § 37 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... nur durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel ( § 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht. Im Fall des Satzes 1 wird vermutet, dass die kollektiven ... Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung einleiten." 11. In § 36 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 32" durch die Wörter „den §§ 32, 32a und ... von Urhebern zu, die im Hinblick auf die jeweilige Gruppe von Urhebern die Anforderungen des § 36 Absatz 2 erfüllen. (2) Für die Geltendmachung des Anspruchs nach Absatz 1 genügt ... § 32e in einer Vereinbarung geregelt ist, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel ( § 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht. (4) § 36b Absatz 2 ist anzuwenden." ... § 69a Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht anzuwenden." 28. § 69d ... nur durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel ( § 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 kann nur durch eine ...

Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 UrhVergÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht. § 32e Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft in ... durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht." 5. § 36 wird wie folgt geändert: ... Vergütungsregel (§ 36) oder einem Tarifvertrag beruht." 5. § 36 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ... Vereinigungen von Werknutzern und Urhebern, Partei des Schlichtungsverfahrens zu sein (§ 36 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2), b) ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle, das auf ... ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle, das auf Verlangen nur einer Partei stattfindet (§ 36 Absatz 3 Satz 2). Solange der Ort des Schlichtungsverfahrens noch nicht bestimmt ist, ... durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht." 9. § 41 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: ... durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht." 10. § 69a Absatz 5 wird wie folgt ... 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Vorschriften der §§ 32d, 32e, 36 bis 36c, 40a und 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung." 11. ... nach Absatz 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden." 12. Nach § 79a wird folgender ... durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36 ) oder einem Tarifvertrag beruht." 14. § 90 wird wie folgt gefasst:  ...

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Artikel 1 2. InfoGesellUrhRG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... 79 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 31, 32 bis 32b, 33 bis 42 und 43 sind entsprechend anzuwenden." 17a. In § 81 Satz 2 wird die ...