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§ 38 - Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
Geltung ab 01.08.1983; FNA: 2212-2 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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Geltung ab 01.08.1983; FNA: 2212-2 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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§ 38 Übergang von anderen Ansprüchen
§ 38 wird in 4 Vorschriften zitiert
1Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, gegen eine öffentlich-rechtliche Stelle, die nicht Leistungsträger ist, Anspruch auf Leistung, die auf den Bedarf anzurechnen ist oder eine Leistung nach diesem Gesetz ausschließt, geht dieser mit der Zahlung in Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Land über. 2Die §§ 104 und 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.
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Zitierungen von § 38 BAföG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 BAföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAföG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 BAföG Förderung der Deutschen im Ausland (vom 01.01.2015)
... § 9 Abs. 1 und 2 sowie § 48 sind entsprechend, die §§ 36 bis 38 sind nicht ...
§ 57 BAföG Aufbringung der Mittel (vom 25.07.2024)
... die auf Grund des § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie der §§ 20, 37, 38 und 47a eingezogenen Beträge an den Bund ab. (4) Im Falle einer vor dem Jahr 2015 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 6 BleiRÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... 22, 23 Absatz 1, 2 oder 4" und die Wörter „den §§ 25a, 28, 37, 38 Absatz 1 Nummer 2, § 104a" durch die Wörter „den §§ 25a, 25b, 28, ... 1 Nummer 2, § 104a" durch die Wörter „den §§ 25a, 25b, 28, 37, 38 Absatz 1 Nummer 2, § 104a" ...
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 1 22. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... 22, 23 Abs. 1 oder 2, den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den §§ 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2, § 104a oder als Ehegatte oder Kind eines Ausländers mit ...
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