§ 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Bier gelten
§ 10 Absatz 2 und
§ 30 entsprechend.
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interne Verweise§ 52 BierStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2025) ... mit § 39c Absatz 3 Satz 2, entgegen § 30 Absatz 2 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit § 38 , entgegen § 31a Absatz 3, § 35 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... die Beendigung der Beförderung". o) Die Angaben zu den §§ 36 bis 38 werden wie folgt gefasst: „§ 36 (weggefallen) § 37 ... „§ 36 (weggefallen) § 37 Versandhandel § 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich ... von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs". p) Nach der Angabe zu § 38 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Abschnitt 15a Zu § 22b des ... des Hauptzollamts das Bier unverändert vorzuführen. (4) Unbeschadet des § 38 gilt die Eingangsmeldung nach Absatz 1 als Nachweis, dass die Beförderung des Bieres beendet ... ist." 45. § 36 wird aufgehoben. 46. Die §§ 37 und 38 werden wie folgt gefasst: „§ 37 Versandhandel (1) Wer als ... des Versandhändlers erlischt, wenn die Erlaubnis des Steuervertreters erlischt. § 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich ... von Bier gelten § 10 Absatz 2 und § 30 entsprechend." 47. Nach § 38 wird folgende Angabe eingefügt: „Abschnitt 15a Zu § 22b des ... mit § 39c Absatz 3 Satz 2, entgegen § 30 Absatz 2 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit § 38 , entgegen § 31a Absatz 3, § 35 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, ...
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 4 6. VerbrStÄndV Änderung der Biersteuerverordnung ... § 21 Absatz 5 Satz 4 des Gesetzes gilt § 6 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 17. § 38 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... 1 Satz 5, § 30 Absatz 2 oder Absatz 3, § 35 Absatz 1 Satz 1, § 37 Absatz 4 Satz 3, § 38 Absatz 1 Satz 1 , § 39a Absatz 2 Satz 2 oder § 41 Absatz 2 Satz 1 oder d) § 25 Absatz ...
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