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§ 38 - Biersteuerverordnung (BierStV)

Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-6-4-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs



Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Bier gelten § 10 Absatz 2 und § 30 entsprechend.



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Frühere Fassungen von § 38 BierStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2023Artikel 7 Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
aktuell vorher 01.07.2011 (05.07.2011)Artikel 4 Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
aktuellvor 01.07.2011 (05.07.2011)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 38 BierStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 BierStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BierStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35e BierStV Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (vom 13.02.2023)
... des Hauptzollamts das Bier unverändert vorzuführen. (4) Unbeschadet des § 38 gilt die Eingangsmeldung nach Absatz 1 als Nachweis, dass die Beförderung des Bieres beendet ...
§ 52 BierStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... mit § 39c Absatz 3 Satz 2, entgegen § 30 Absatz 2 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit § 38 , entgegen § 31a Absatz 3, § 35 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... die Beendigung der Beförderung". o) Die Angaben zu den §§ 36 bis 38 werden wie folgt gefasst: „§ 36 (weggefallen) § 37 ... „§ 36 (weggefallen) § 37 Versandhandel § 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich ... von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs". p) Nach der Angabe zu § 38 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Abschnitt 15a Zu § 22b des ... des Hauptzollamts das Bier unverändert vorzuführen. (4) Unbeschadet des § 38 gilt die Eingangsmeldung nach Absatz 1 als Nachweis, dass die Beförderung des Bieres beendet ... ist." 45. § 36 wird aufgehoben. 46. Die §§ 37 und 38 werden wie folgt gefasst: „§ 37 Versandhandel (1) Wer als ... des Versandhändlers erlischt, wenn die Erlaubnis des Steuervertreters erlischt. § 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich ... von Bier gelten § 10 Absatz 2 und § 30 entsprechend." 47. Nach § 38 wird folgende Angabe eingefügt: „Abschnitt 15a Zu § 22b des ... mit § 39c Absatz 3 Satz 2, entgegen § 30 Absatz 2 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit § 38 , entgegen § 31a Absatz 3, § 35 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, ...

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 4 6. VerbrStÄndV Änderung der Biersteuerverordnung
... § 21 Absatz 5 Satz 4 des Gesetzes gilt § 6 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 17. § 38 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... 1 Satz 5, § 30 Absatz 2 oder Absatz 3, § 35 Absatz 1 Satz 1, § 37 Absatz 4 Satz 3, § 38 Absatz 1 Satz 1 , § 39a Absatz 2 Satz 2 oder § 41 Absatz 2 Satz 1 oder d) § 25 Absatz ...