Das
Plattformen-Steuertransparenzgesetz vom
20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Absatz 3 werden die Wörter „unter der Kontrolle" durch die Wörter „unmittelbar oder über einen oder mehrere andere staatliche Rechtsträger im Alleineigentum und unter der Beherrschung" ersetzt.
- 2.
- In § 9 Absatz 10 Satz 2 werden die Wörter „§ 147 Absatz 5 und 6" durch die Wörter „§ 147 Absatz 5 bis 7" ersetzt.
- 3.
- Dem § 29 wird folgender Satz angefügt:
„§ 6 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 38 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) ist auf Meldezeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen."
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 38 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387