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§ 38 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Geltung ab 05.05.2012; FNA: 9232-16 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 05.05.2012; FNA: 9232-16 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 38 Lenkeinrichtung
§ 38 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Lenkeinrichtung muss leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs gewährleisten; sie ist, wenn nötig, mit einer Lenkhilfe zu versehen. 2Bei Versagen der Lenkhilfe muss die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben.
(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen, mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) 1Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. 2Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den Vorschriften über Lenkanlagen entsprechen, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen anzuwenden sind.
(4) 1Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 entsprechend den Baumerkmalen ihres Fahrgestells entweder den Vorschriften, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen oder nach Absatz 3 Satz 1 für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen angewendet werden dürfen, entsprechen. 2Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den Vorschriften, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen anzuwenden sind, entsprechen.
Zitierungen von § 38 StVZO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVZO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (vom 20.06.2024)
... Genehmigung einer Ausnahme nach § 70 von den Bau- und Betriebsvorschriften der §§ 30 bis 62 erforderlich ist, ist diese einzuholen und der Hinweis hierauf in die ...
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 20.06.2024)
... Satz 1 über Gleitschutzeinrichtungen oder Absatz 2 über Schneeketten; 9. des § 38 über Lenkeinrichtungen; 10. des § 38a über die Sicherung von ...
Anhang StVZO (vom 20.06.2024)
... fahrzeuge und ihre Anhänger (ABl. L 181 vom 4.7.2006, S. 3). § 38 Absatz 2 Anhänge I, III, IV, V der Richtlinie 70/311/EWG des Rates vom 8. Juni 1970 ...
Zitat in folgenden Normen
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024)
... 31 Absatz 2 § 69a Absatz 5 Nummer 3 § 31 Absatz 2, jeweils i. V. m. § 38 § 41 Absatz 1 bis 12, 15 bis 17 § 43 Absatz 1 Satz 1 bis 3, ... Verbindung von Fahrzeugen § 30 Absatz 1 § 69a Absatz 3 Nummer 1 § 38 § 41 Absatz 1 bis 12, 15 Satz 1, 3, 4, Absatz 16, 17 § 43 Absatz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Artikel 1 56. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Genehmigung einer Ausnahme nach § 70 von den Bau- und Betriebsvorschriften der §§ 30 bis 62 erforderlich ist, ist diese einzuholen und der Hinweis hierauf in die ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 186 - 233 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVZO (vom 01.06.2012)
... zur Verbindung von Fahrzeugen § 31 Abs. 2, jeweils i. V. m. § 38 § 41 Abs. 1 bis 12, 15 bis 17 § 43 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 4 Satz ... Verbindung von Fahrzeugen § 30 Abs. 1 § 69a Abs. 3 Nr. 1 § 38 § 41 Abs. 1 bis 12, 15 Satz 1, 3, 4, Abs. 16, 17 § 43 Abs. 1 Satz 1 bis ...
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