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§ 38a - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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§ 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern



(1) 1Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eine Hangneigung zum Gewässer von durchschnittlich mindestens 5 Prozent aufweisen, innerhalb eines Abstandes von 5 Metern landseits zur Böschungsoberkante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen. 2Bei Gewässern ohne ausgeprägte Böschungsoberkante ist die Linie des Mittelwasserstandes maßgeblich. 3Eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses darf einmal innerhalb von Fünfjahreszeiträumen durchgeführt werden. 4Der erste Fünfjahreszeitraum beginnt mit Ablauf des 30. Juni 2020.

(2) 1Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt. 2Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt die Linie des Mittelwasserstandes, sofern das Landesrecht diesen Bezugspunkt vorsieht und schädliche Gewässerveränderungen vermieden werden.



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Frühere Fassungen von § 38a WHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1408

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 38a WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38a WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 1. WHGÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 38 folgende Angabe eingefügt: „ § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern". 2. ... Flächen mit Hangneigung an Gewässern". 2. Nach § 38 wird folgender § 38a eingefügt: „§ 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit ... 2. Nach § 38 wird folgender § 38a eingefügt: „ § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern (1) ...