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§ 38b - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge



(1) 1Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. 2Dabei gilt Folgendes:

1.
In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die

a)
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und

aa)
ledig sind,

bb)
verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind; oder

b)
beschränkt einkommensteuerpflichtig sind;

2.
in die Steuerklasse II gehören die unter Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) zu berücksichtigen ist;

3.
in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,

a)
die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,

b)
die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist,

c)
deren Ehe aufgelöst worden ist, wenn

aa)
im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben und

bb)
der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind,

für das Kalenderjahr, in dem die Ehe aufgelöst worden ist;

4.
in die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben; dies gilt auch, wenn einer der Ehegatten keinen Arbeitslohn bezieht und kein Antrag nach Nummer 3 Buchstabe a gestellt worden ist;

5.
in die Steuerklasse V gehören die unter Nummer 4 bezeichneten Arbeitnehmer, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird;

6.
die Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und einem weiteren Dienstverhältnis sowie in den Fällen des § 39c.

3Als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne der Nummern 3 und 4 gelten nur Personen, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder 2 oder des § 1a erfüllen.

(2) 1Für ein minderjähriges und nach § 1 Absatz 1 unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind im Sinne des § 32 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 werden bei der Anwendung der Steuerklassen I bis IV die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal nach § 39 Absatz 1 wie folgt berücksichtigt:

1.
mit Zähler 0,5, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderfreibetrag nach § 32 Absatz 6 Satz 1 zusteht, oder

2.
mit Zähler 1, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderfreibetrag zusteht, weil

a)
die Voraussetzungen des § 32 Absatz 6 Satz 2 vorliegen oder

b)
der andere Elternteil vor dem Beginn des Kalenderjahres verstorben ist oder

c)
der Arbeitnehmer allein das Kind angenommen hat.

2Soweit dem Arbeitnehmer Kinderfreibeträge nach § 32 Absatz 1 bis 6 zustehen, die nicht nach Satz 1 berücksichtigt werden, ist die Zahl der Kinderfreibeträge auf Antrag vorbehaltlich des § 39a Absatz 1 Nummer 6 zu Grunde zu legen. 3In den Fällen des Satzes 2 können die Kinderfreibeträge für mehrere Jahre gelten, wenn nach den tatsächlichen Verhältnissen zu erwarten ist, dass die Voraussetzungen bestehen bleiben. 4Bei Anwendung der Steuerklassen III und IV sind auch Kinder des Ehegatten bei der Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen. 5Der Antrag kann nur nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt werden.

(3) 1Auf Antrag des Arbeitnehmers kann abweichend von Absatz 1 oder 2 eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder geringere Zahl der Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden. 2Der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich mit der Folge, dass beide Ehegatten in die Steuerklasse IV eingereiht werden. 3Diese Anträge sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben.





 

Frühere Fassungen von § 38b EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 7 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 2 Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
aktuellvor 01.01.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 38b EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38b EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38a EStG Höhe der Lohnsteuer (vom 01.01.2012)
... des Einzelfalls durch die Einreihung der Arbeitnehmer in Steuerklassen (§ 38b ), Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen (§ 39a) sowie ...
§ 39 EStG Lohnsteuerabzugsmerkmale (vom 01.01.2024)
... zu bilden sind, ist das Finanzamt für die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nach den §§ 38b und 39a und die Bestimmung ihrer Geltungsdauer zuständig. Für die Bildung der ... des Arbeitgebers mit. (4) Lohnsteuerabzugsmerkmale sind 1. Steuerklasse ( § 38b Absatz 1 ) und Faktor (§ 39f), 2. Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I ... Faktor (§ 39f), 2. Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV ( § 38b Absatz 2 ), 3. Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§ 39a), 4. Höhe der ...
§ 39a EStG Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (vom 01.01.2024)
... auf Kindergeld besteht. Soweit für diese Kinder Kinderfreibeträge nach § 38b Absatz 2 berücksichtigt worden sind, ist die Zahl der Kinderfreibeträge entsprechend zu ... 1 ermittelten Freibetrag ändern zu lassen, wenn für das Kind ein Kinderfreibetrag nach § 38b Absatz 2 berücksichtigt wird, 7. ein Betrag für ein zweites oder ein ...
§ 39c EStG Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale (vom 01.01.2012)
... die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Sinne des § 38b längstens für die Dauer von drei Kalendermonaten zu Grunde zu legen. Hat nach ...
§ 39e EStG Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (vom 28.03.2024)
... Steuerklassen I bis IV zu berücksichtigenden Kinder die Zahl der Kinderfreibeträge nach § 38b Absatz 2 Satz 1 als Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2); für Änderungen ... die Steuerklasse IV gebildet, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung die Voraussetzungen des § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 vorliegen. Das Bundeszentralamt für Steuern führt die elektronischen ... lauten, 2. ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt ( § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 ) und 3. ob und in welcher Höhe ein nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 ...
§ 39f EStG Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V (vom 18.12.2019)
... Bei Ehegatten, die in die Steuerklasse IV gehören ( § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 erster Halbsatz ), hat das Finanzamt auf Antrag beider Ehegatten nach § 39a anstelle der ... Finanzamt auf Antrag beider Ehegatten nach § 39a anstelle der Steuerklassenkombination III/V ( § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ) als Lohnsteuerabzugsmerkmal jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur ...
§ 51 EStG Ermächtigungen (vom 21.12.2022)
...  b) die Erklärungen zur Einkommensbesteuerung, c) die Anträge nach § 38b Absatz 2 , nach § 39a Absatz 2, in dessen Vordrucke der Antrag nach § 39f einzubeziehen ist, die ... nach § 39a Absatz 4 sowie die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ( § 38b Absatz 3 und § 39e Absatz 6 Satz 7), d) die Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a Abs. 1), ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 20a AO Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
... des Geltungsbereiches des Gesetzes hat. Das gilt auch abweichend von den §§ 38 bis 42f des Einkommensteuergesetzes beim Steuerabzug vom Arbeitslohn. (2) ...

Altersteilzeitzuschlagsverordnung (ATZV)
neugefasst durch B. v. 23.08.2001 BGBl. I S. 2239; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 38 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 2 ATZV Höhe und Berechnung (vom 12.02.2009)
... Bruttobesoldung um die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Steuerklasse (§§ 38a, 38b des Einkommensteuergesetzes), den Solidaritätszuschlag (§ 4 Satz 1 des ...

Postbeamtenaltersteilzeitverordnung (PostBATZV)
Artikel 1 V. v. 07.12.2015 BGBl. I S. 2204; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2877
§ 2 PostBATZV Post-Altersteilzeitzuschlag
... Bruttobesoldung um die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Steuerklasse (§§ 38a, 38b des Einkommensteuergesetzes), den Solidaritätszuschlag (§ 4 Satz 1 des ...

Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995)
neugefasst durch durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4130; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
§ 3 SolzG 1995 Bemessungsgrundlage und zeitliche Anwendung (vom 01.01.2024)
... zu versteuernde Jahresbetrag für die Steuerklassen I, II und III im Sinne des § 38b des Einkommensteuergesetzes um den doppelten Kinderfreibetrag sowie den doppelten Freibetrag für den Betreuungs- und ... Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und für die Steuerklasse IV im Sinne des § 38b des Einkommensteuergesetzes um den Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
...  23. In § 39f Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „(§ 38b Satz 2 Nummer 5)" durch die Wörter „(§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5)" ... die Wörter „(§ 38b Satz 2 Nummer 5)" durch die Wörter „(§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5)" ersetzt. 24. In § 40 ... 2010 oder der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eine der Steuerklassen I bis V (§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5) eingetragen ist oder wenn die Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Absatz ... nach Absatz 4 gebildet worden sind. Ein weiteres Dienstverhältnis (§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6) ist mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 5 nicht vorliegen. ...

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 38b wird wie folgt gefasst: „§ 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der ... a) Die Angabe zu § 38b wird wie folgt gefasst: „§ 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge". b) Die Angabe zu § 39 ... (§ 39 Absatz 3 und § 39e Absatz 7 und 8)" ersetzt. 13. § 38b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge". b) Der bisherige Wortlaut ... sind, ist das Finanzamt für die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nach den §§ 38b und 39a und die Bestimmung ihrer Geltungsdauer zuständig. Für die Bildung der ... aufzubewahren. (4) Lohnsteuerabzugsmerkmale sind 1. Steuerklasse (§ 38b Absatz 1) und Faktor (§ 39f), 2. Zahl der Kinderfreibeträge bei den ... 39f), 2. Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2), 3. Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§ 39a), 4. ... gefasst: „Soweit für diese Kinder Kinderfreibeträge nach § 38b Absatz 2 berücksichtigt worden sind, ist die Zahl der Kinderfreibeträge entsprechend zu ... Freibetrag ändern zu lassen, wenn für das Kind ein Kinderfreibetrag nach § 38b Absatz 2 berücksichtigt wird,". cc) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: ... die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Sinne des § 38b längstens für die Dauer von drei Kalendermonaten zu Grunde zu legen. Hat nach Ablauf der ... I bis IV zu berücksichtigenden Kinder die Zahl der Kinderfreibeträge nach § 38b Absatz 2 Satz 1 als Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2); für ... Folgendes: 1. Steuerklasse III ist zu bilden, wenn die Voraussetzungen des § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa vorliegen; 2. für beide ... 2. für beide Ehegatten ist Steuerklasse IV zu bilden, wenn die Voraussetzungen des § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 vorliegen. Das Bundeszentralamt für Steuern führt ... 2. ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6) und 3. ob und in welcher Höhe ein nach § 39a ... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden jeweils die Wörter „§ 38b Satz 2 Nummer 4" durch die Wörter „§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4" ... die Wörter „§ 38b Satz 2 Nummer 4" durch die Wörter „§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4" ersetzt und werden die Wörter „auf der Lohnsteuerkarte ... a) Buchstabe c wird wie folgt gefasst: „c) die Anträge nach § 38b Absatz 2, nach § 39a Absatz 2, in dessen Vordrucke der Antrag nach § 39f einzubeziehen ... § 39a Absatz 4 sowie die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 38b Absatz 3 und § 39e Absatz 6 Satz 7),". b) Der nach Buchstabe i folgende ... jeden Ehegatten automatisiert die Steuerklasse IV gebildet, wenn die Voraussetzungen des § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 oder Nummer 4 vorliegen." l) ...

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Artikel 3 KiGAnhG 2015 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... zu versteuernde Jahresbetrag für die Steuerklassen I, II und III im Sinne des § 38b des Einkommensteuergesetzes um den Kinderfreibetrag von 4.512 Euro sowie den Freibetrag für ... oder Ausbildungsbedarf von 2.640 Euro und für die Steuerklasse IV im Sinne des § 38b des Einkommensteuergesetzes um den Kinderfreibetrag von 2.256 Euro sowie den Freibetrag für ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... für jeden Ehegatten automatisiert die Steuerklasse IV gebildet, wenn die Voraussetzungen des § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 oder Nummer 4 vorliegen. (40) § 40b Absatz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden ...

Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
Artikel 4 InflAusG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
... zu versteuernde Jahresbetrag für die Steuerklassen I, II und III im Sinne des § 38b des Einkommensteuergesetzes um den doppelten Kinderfreibetrag sowie den doppelten Freibetrag für den Betreuungs- und ... Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und für die Steuerklasse IV im Sinne des § 38b des Einkommensteuergesetzes um den Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... des anderen Elternteiles, 4. Familienstand und gewählte Steuerklassen (§ 38b ), Zahl der Lohnsteuerkarten und beantragte ungünstigere Steuerklasse oder Zahl der ... Abruf durch den Arbeitgeber nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz bereit: Steuerklasse (§ 38b ) in Zahlen, die Zahl der Kinderfreibeträge (§ 39), Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... III/V (1) Bei Ehegatten, die in die Steuerklasse IV gehören (§ 38b Satz 2 Nr. 4), hat das Finanzamt auf Antrag beider Ehegatten nach § 39a anstelle der ... auf Antrag beider Ehegatten nach § 39a anstelle der Steuerklassenkombination III/V (§ 38b Satz 2 Nr. 5) auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor ...

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 7 StUmgBG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
...  „§ 69 Datenübermittlung an die Familienkassen". 2. § 38b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ... die Steuerklasse IV gebildet, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung die Voraussetzungen des § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 vorliegen." 6. § 52 wird wie folgt geändert: a) Absatz 37a ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

ELENA-Datensatzverordnung (ELENA-DV)
V. v. 22.02.2010 BGBl. I S. 131; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
§ 4 ELENA-DV Zu übermittelnde Daten
...  7. die vereinbarte Wochenarbeitszeit, 8. die Steuerklasse in Zahlen (§ 38b des Einkommensteuergesetzes), gegebenenfalls einschließlich des berechneten Faktors (§ ...