§ 39a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
(1)
1Das Hauptzollamt erteilt dem Verwender schriftlich oder elektronisch unter Widerrufsvorbehalt die Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung des Bieres und stellt auf Antrag einen Erlaubnisschein als Nachweis der Bezugsberechtigung aus.
2Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach
§ 120 der Abgabenordnung versehen werden.
3Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn der voraussichtliche Jahresbedarf an unvergälltem Bier unter 75 Hektoliter liegt.
4In den Fällen des
§ 23 Absatz 1 Nummer 8 des Gesetzes wird eine Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung unabhängig vom voraussichtlichen Jahresbedarf und ausschließlich zur erstmaligen Schaffung eines Steuergegenstandes nach
§ 1 Absatz 2 Nummer 1 des Alkoholsteuergesetzes erteilt.
(2) 1Der Verwender hat den Erlaubnisschein unverzüglich zurückzugeben, wenn die Erlaubnis erloschen ist oder die steuerfreie Verwendung eingestellt wird. 2Er hat den Verlust des Erlaubnisscheins dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Erlaubnisschein ist dem Steuerlagerinhaber oder dem registrierten Versender vor der Beförderung des Bieres in den Betrieb des Verwenders nach
§ 10 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes vorzulegen.
(4) Für die Überprüfung der Erlaubnis, die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die
§§ 6a,
7 und
8 entsprechend.
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interne Verweise§ 52 BierStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2025) ... 6, § 14 Absatz 6, § 35 Absatz 7, § 35a Absatz 7, § 37 Absatz 7 Satz 1 oder § 39a Absatz 4 , b) § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 39c Absatz 1 Satz 4, ... Satz 3, entgegen § 35a Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, oder entgegen § 39a Absatz 2 Satz 2 oder c) § 25 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 4, jeweils ... rechtzeitig erstattet, 2. entgegen § 8 Absatz 6 Satz 2, auch in Verbindung mit § 39a Absatz 4 , entgegen § 11 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 2 oder § 31a Absatz 1 Satz 1 eine ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vermerkt, 15. entgegen § 39a Absatz 2 Satz 1 einen Erlaubnisschein nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt. (2) Ordnungswidrig ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... bb) In Satz 2 wird das Wort „zuständige" gestrichen. 50. § 39a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 5 Satz 3, entgegen § 35a Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, entgegen § 39a Absatz 2 Satz 2 oder § 41 Absatz 2 Satz 1 oder". ddd) Buchstabe d wird Buchstabe c und ... bb) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 8 Absatz 5 Satz 2, auch in Verbindung mit § 39a Absatz 4 oder § 11 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 2 oder § 39d Absatz 2 eine Anmeldung oder ... Erklärung" durch die Wörter „§ 8 Absatz 6 Satz 2, auch in Verbindung mit § 39a Absatz 4 , entgegen § 11 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 2 oder § 31a Absatz 1 Satz 1 eine ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 48 JStG 2024 Änderung der Biersteuerverordnung ... In § 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter „Absatz 5 Satz 3, entgegen § 39a Absatz 2 Satz 2 oder § 41 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 5 Satz 3, oder entgegen ... 2 oder § 41 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 5 Satz 3, oder entgegen § 39a Absatz 2 Satz 2" ...
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 4 6. VerbrStÄndV Änderung der Biersteuerverordnung ... f) Nach der Angabe zu § 39 werden folgende Angaben eingefügt: „ § 39a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein § 39b Belegheft, Buchführung ... dadurch nicht beeinträchtigt werden." 20. Nach § 39 werden folgende §§ 39a bis 39d eingefügt: „§ 39a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein ... 20. Nach § 39 werden folgende §§ 39a bis 39d eingefügt: „ § 39a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein (1) Das zuständige Hauptzollamt erteilt ... auch in Verbindung mit § 13 Absatz 6, § 14 Absatz 6, § 35 Absatz 2 Satz 2 oder § 39a Absatz 4 , b) § 8 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 13 Absatz 6, § 14 ... § 13 Absatz 6, § 14 Absatz 6, § 35 Absatz 2 Satz 2, § 37 Absatz 3 Satz 2 oder § 39a Absatz 4 , c) § 11 Absatz 1 Satz 5, § 30 Absatz 2 oder Absatz 3, § 35 Absatz 1 ... 2 oder Absatz 3, § 35 Absatz 1 Satz 1, § 37 Absatz 4 Satz 3, § 38 Absatz 1 Satz 1, § 39a Absatz 2 Satz 2 oder § 41 Absatz 2 Satz 1 oder d) § 25 Absatz 4 Satz 1, auch in ... 8 Absatz 5 Satz 2" werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 39a Absatz 4" eingefügt. bbb) Nach den Wörtern „§ 11 Absatz 1 ... ee) Nach Nummer 11 wird folgende Nummer 12 angefügt: „12. entgegen § 39a Absatz 2 Satz 1 einen Erlaubnisschein nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt." b) Absatz 2 ...
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