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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2024 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft (ALFV)

V. v. 06.04.2021 BGBl. I S. 762 (Nr. 16)
Geltung ab 16.04.2021 bis 31.03.2024; FNA: 810-21-1 Arbeitsförderung

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. April 2024 ALFV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Sie tritt am 31. März 2024 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. April 2021.

 
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