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§ 3 - Bundesmeldegesetz (BMG)

Artikel 1 G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.11.2015, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 210-7 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 3 Speicherung von Daten



(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 1 und 3 speichern die Meldebehörden folgende Daten sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise im Melderegister:

1.
Familienname,

2.
frühere Namen,

3.
Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,

4.
Doktorgrad,

5.
Ordensname, Künstlername,

6.
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,

7.
Geschlecht,

8.
die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung,

9.
zum gesetzlichen Vertreter

a)
Familienname,

b)
Vornamen,

c)
Doktorgrad,

d)
Anschrift,

e)
Geburtsdatum,

f)
Geschlecht,

g)
Sterbedatum sowie

h)
Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,

10.
derzeitige Staatsangehörigkeiten,

11.
rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,

12.
derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,

13.
Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,

14.
Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,

15.
zum Ehegatten oder Lebenspartner

a)
Familienname,

b)
Vornamen,

c)
Geburtsname,

d)
Doktorgrad,

e)
Geburtsdatum,

f)
Geschlecht,

g)
derzeitige Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde,

h)
Sterbedatum sowie

i)
Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,

16.
zu minderjährigen Kindern

a)
Familienname,

b)
Vornamen,

c)
Geburtsdatum,

d)
Geschlecht,

e)
Anschrift im Inland,

f)
Sterbedatum,

g)
Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,

17.
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises und der eID-Karte,

17a.
die AZR-Nummer in den Fällen und nach Maßgabe des § 10 Absatz 4 Satz 1 und 2 Nummer 4 des AZR-Gesetzes,

18.
Auskunfts- und Übermittlungssperren,

19.
Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

(2) Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden folgende Daten sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise im Melderegister:

1.
für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene die Tatsache, dass die betroffene Person

a)
von der Wahlberechtigung oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist,

b)
als Unionsbürger (§ 6 Absatz 3 Satz 1 des Europawahlgesetzes) bei der Wahl des Europäischen Parlaments von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis im Inland einzutragen ist; ebenfalls zu speichern ist die Gebietskörperschaft oder der Wahlkreis im Herkunftsmitgliedstaat, wo die betroffene Person zuletzt in ein Wählerverzeichnis eingetragen war,

2.
für das Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39e Absatz 2 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes

a)
die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgesellschaft sowie das Datum des Eintritts und Austritts,

b)
den Familienstand,

c)
das Datum der Begründung oder Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie

d)
die Identifikationsnummern oder die Vorläufigen Bearbeitungsmerkmale

aa)
des Ehegatten oder Lebenspartners,

bb)
der minderjährigen Kinder, die ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung im Zuständigkeitsbereich derselben Meldebehörde haben,

3.
für Zwecke der Vergabe der Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung bis zu deren Speicherung im Melderegister das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal nach § 139b Absatz 6 Satz 2 der Abgabenordnung,

4.
für die Ausstellung von Pässen und Ausweisen

die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 6 Absatz 7, § 6a Absatz 1 oder § 6a Absatz 2 des Personalausweisgesetzes getroffen worden ist,

5.
(aufgehoben)

6.
(aufgehoben)

7.
für waffenrechtliche Verfahren

die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt oder ein Waffenbesitzverbot erlassen worden ist, sowie die jeweilige Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums, an dem die waffenrechtliche Erlaubnis erstmals erteilt oder das Waffenbesitzverbot erlassen worden ist,

8.
für sprengstoffrechtliche Verfahren

die Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes erteilt worden ist, sowie die Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums der erstmaligen Erteilung,

9.
zur Beantwortung von Aufenthaltsanfragen anderer Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen, wenn der Einwohner die Wohnung aufgegeben hat und der Meldebehörde eine neue Wohnung nicht bekannt ist,

das Ersuchen um Datenübermittlung mit dem Datum der Anfrage und der Angabe der anfragenden Stelle für die Dauer von bis zu zwei Jahren,

10.
für die Prüfung, ob die von der meldepflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind, und zur Gewährleistung der Auskunftsrechte in § 19 Absatz 1 Satz 3 und § 50 Absatz 4

den Namen und die Anschrift des Eigentümers der Wohnung und, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist, den Namen des Eigentümers der Wohnung sowie den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers,

11.
im Spannungs- oder Verteidigungsfall für die Wehrerfassung

die Tatsache, dass ein Einwohner bereits vor der Erfassung seines Jahrganges erfasst worden ist.





 

Frühere Fassungen von § 3 BMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2024Artikel 4 Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
vom 28.03.2021 BGBl. I S. 591
aktuell vorher 27.06.2024Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
vom 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
aktuell vorher 01.11.2022Artikel 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
aktuell vorher 27.07.2022Artikel 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
aktuell vorher 01.05.2021Artikel 9 Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2744
aktuell vorher 07.04.2021Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
vom 15.01.2021 BGBl. I S. 530
aktuell vorher 12.12.2020Artikel 3 Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2744
aktuell vorher 01.05.2020Artikel 4 Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
vom 17.02.2020 BGBl. I S. 166
aktuell vorher 01.11.2019Artikel 8 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
aktuell vorher 01.11.2016Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
aktuell vorher 05.02.2016Artikel 8 Datenaustauschverbesserungsgesetz
vom 02.02.2016 BGBl. I S. 130
aktuell vorher 30.06.2015Artikel 2a Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
vom 20.06.2015 BGBl. I S. 970
aktuell vorher 26.11.2014Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
vom 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
aktuellvor 26.11.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 BMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BMG Ordnungsmerkmale (vom 26.11.2019)
... mit Hilfe von Ordnungsmerkmalen führen. Die Ordnungsmerkmale können aus den in § 3 Absatz 1 Nummer 6 und 7 genannten Daten gebildet werden. Durch geeignete technische Maßnahmen nach den ... von den Meldebehörden bereits Ordnungsmerkmale verarbeitet werden, die andere als die in § 3 Absatz 1 Nummer 6 und 7 genannten Daten enthalten, dürfen diese noch für eine Übergangsfrist von sechs ...
§ 5 BMG Zweckbindung der Daten (vom 01.11.2022)
... Die Meldebehörde darf die Daten, die nach § 3 Absatz 1 Nummer 17a gespeichert sind, nur noch im Verkehr mit der Registerbehörde für das ... unterrichtet wurde. (2) Die Meldebehörden dürfen die in § 3 Absatz 2 bezeichneten Daten nur für die dort genannten Zwecke verarbeiten. Sie haben durch ... Daten nur nach Maßgabe des Satzes 1 verarbeitet werden. (3) Die in § 3 Absatz 2 bezeichneten Daten dürfen nur insoweit zusammen mit den in § 3 Absatz 1 bezeichneten ... Die in § 3 Absatz 2 bezeichneten Daten dürfen nur insoweit zusammen mit den in § 3 Absatz 1 bezeichneten Daten verarbeitet werden, als dies zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe ... 34 Absatz 3 und 4 bleibt unberührt mit der Maßgabe, dass 1. die in § 3 Absatz 2 Nummer 1 genannten Daten nur an die Stellen übermittelt werden dürfen, die für die ... der dort genannten Wahlen und Abstimmungen zuständig sind, und 2. die in § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 genannten Daten nur an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden dürfen. ... nur an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden dürfen. Das in § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c genannte Datum zur Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft darf auch an die amtliche ...
§ 13 BMG Aufbewahrung von Daten (vom 01.11.2024)
... Einwohners hat die Meldebehörde für die Erfüllung ihrer Aufgaben weiterhin die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 10, 12 bis 16, 17a, 18 und 19 genannten Daten zu speichern. Sie darf in diesen Fällen auch die Daten nach § ... und 19 genannten Daten zu speichern. Sie darf in diesen Fällen auch die Daten nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 2 im Melderegister speichern. Bei Wegzug eines Einwohners speichert die Meldebehörde ... Wegzug eines Einwohners speichert die Meldebehörde außerdem die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 und die Feststellung der Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 4, 7 und 8. (2) ... außerdem die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 und die Feststellung der Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 4, 7 und 8 . (2) Nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres, in ... der in § 34 Absatz 4 Satz 1 genannten Behörden, d) für Wahlzwecke nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 , e) zur Durchführung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahrens nach ... oder 3. die Daten nach Absatz 1 mit Ausnahme der Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 18 als Auswahldaten nach Maßgabe des § 38 Absatz 1 bis 3 verarbeitet ...
§ 14 BMG Löschung von Daten (vom 01.11.2022)
... bereits die Speicherung der Daten unzulässig war. (2) Die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 11 und Absatz 2 Nummer 2 sind nach Ablauf des auf den Wegzug oder den Tod des Einwohners folgenden Kalenderjahres zu ... oder den Tod des Einwohners folgenden Kalenderjahres zu löschen. Die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 sind fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Ausweisdokuments, auf das sie sich ...
§ 18 BMG Meldebescheinigung (vom 01.05.2022)
... Person kann die Meldebescheinigung zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 Satz 2 Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2, 5 bis 16, 17 mit Ausnahme des Sperrkennworts und der Sperrsumme des Personalausweises und der eID-Karte sowie ...
§ 23 BMG Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (vom 01.05.2022)
... ist verpflichtet, der meldepflichtigen Person die Daten der Wegzugsmeldebehörde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18 und Absatz 2 Nummer 4 vorzulegen (vorausgefüllter Meldeschein). Daten zum gesetzlichen Vertreter, ... Daten übermittelt die Zuzugsmeldebehörde der Wegzugsmeldebehörde, um die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18 und Absatz 2 Nummer 4 anzufordern. Die Wegzugsmeldebehörde übermittelt der Zuzugsmeldebehörde ... und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes nach § 3 Absatz 1 Nummer 17  ...
§ 23a BMG Elektronische Anmeldung (vom 27.07.2022)
... Die meldepflichtige Person darf bei der Wegzugsmeldebehörde die nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18 und Absatz 2 Nummer 4 gespeicherten Daten elektronisch anfordern. Hierzu hat sie die in § 18 Absatz 1 ...
§ 24 BMG Datenerhebung, Meldebestätigung (vom 27.06.2024)
... oder der Änderung der Hauptwohnung dürfen bei der meldepflichtigen Person die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18 und in Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a bis c und Nummer 10 genannten Daten erhoben werden. ...
§ 33 BMG Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden (vom 27.06.2024)
... weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden darüber durch Übermittlung der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18 genannten Daten der betroffenen Person zu unterrichten (Rückmeldung). Bei einem ... spätestens jedoch drei Werktage nach Eingang der Rückmeldung, über die in § 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3, 4, 7, 8 und 11 genannten Tatsachen sowie dann zu unterrichten, wenn die in Satz 1 bezeichneten Daten von den ... Regelungen durch Landesrecht getroffen werden. (3) Werden die in § 3 Absatz 1 und 2 Nummer 4, 7 und 8 bezeichneten Daten fortgeschrieben, so sind unverzüglich die für weitere Wohnungen der ... sind. Verstirbt oder verzieht eine meldepflichtige Person, zu der Daten der in § 3 Absatz 1 Nummer 9, 15 und 16 genannten Personen außerhalb der Zuständigkeit der Meldebehörde gespeichert sind, ...
§ 34 BMG Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen (vom 27.06.2024)
... des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, 2. Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 4 zu den Pass- und Ausweisdaten, 3. Daten für waffen- und sprengstoffrechtliche ... und Ausweisdaten, 3. Daten für waffen- und sprengstoffrechtliche Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 sowie 4. Daten zum Wohnungsgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 10. (2) ... Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 sowie 4. Daten zum Wohnungsgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 . (2) Die Datenübermittlung erfolgt durch 1. das Bereithalten ... weiterer als der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten oder die Übermittlung der in § 3 Absatz 1 oder 2 genannten Hinweise im Melderegister an andere öffentliche Stellen ist nur dann zulässig, ...
§ 37 BMG Datenweitergabe (vom 01.05.2022)
... dürfen unter den in § 34 Absatz 1 genannten Voraussetzungen sämtliche der in § 3 Absatz 1 aufgeführten Daten und Hinweise weitergegeben werden. Für die Einsichtnahme ... werden. Für die Einsichtnahme und Weitergabe von Daten und Hinweisen nach § 3 Absatz 2 gilt § 34 Absatz 3 entsprechend. (2) Die Einrichtung automatisierter ...
§ 39 BMG Verfahren des automatisierten Abrufs (vom 01.05.2022)
... und übermittelt. Zur Bildung dieser Identifikationsmerkmale dürfen die in § 3 genannten Daten nicht verarbeitet werden. Der Empfänger der Daten darf das ...
§ 55 BMG Regelungsbefugnisse der Länder (vom 27.07.2022)
... bestimmt werden, dass für die Erfüllung von Aufgaben der Länder weitere als die in § 3 aufgeführten Daten und Hinweise verarbeitet werden. (2) Durch Landesrecht kann ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV)
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3209; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 6 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 5 BMeldDAV Abrufdaten für die Personensuche (vom 27.06.2024)
... ersatzpapieres 1700 bis 1709, 2. Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 4 des Bundesmelde- gesetzes zu den Pass- und Aus- weisdaten 2301, ... Daten für waffen- und spreng- stoffrechtliche Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes 2601 bis 2604, 2801, ... bis 2604, 2801, 2802, 4. Daten zum Wohnungsgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesmeldegesetzes 3001, 3002. Der in ...
§ 7 BMeldDAV Auswahldaten für die freie Suche (vom 27.06.2024)
... Daten verwenden: Daten für waffen- und sprengstoffrechtliche Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes 2601, 2603, 2801. (3) Die abrufende Stelle bestimmt zu den unter Absatz 1 Nummer 1, 2, ...
§ 8 BMeldDAV Abrufdaten für die freie Suche
... 2603, 2801, 4. Daten zum Wohnungsgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesmeldegesetzes 3001, 3002. Der in ...

Bundeswahlgesetz
neugefasst durch B. v. 23.07.1993 BGBl. I S. 1288, 1594; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
§ 53 BWahlG Übergangsregelung (vom 01.07.2019)
... oder auf einem Richterspruch im Sinne von § 15 Absatz 2 Nummer 2 beruhen, sind nicht nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a des Bundesmeldegesetzes im Melderegister zu ...

Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1945; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 238
§ 4 1. BMeldDÜV Automatisiertes Abrufverfahren zur Anmeldung (vom 01.11.2024)
... verpflichtet, für die Anmeldung mit vorausgefülltem Meldeschein folgende in § 3 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes aufgeführte Daten einer Person für andere Meldebehörden im automatisierten ...
§ 6 1. BMeldDÜV Rückmeldung (vom 01.11.2024)
...  (2) Soweit bei Ehegatten oder Lebenspartnern ohne gemeinsame Wohnung Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 15 des Bundesmeldegesetzes bei der Anmeldung zu speichern sind, übermittelt die Zuzugsmeldebehörde der ...
§ 7 1. BMeldDÜV Auswertung der Rückmeldung (vom 01.11.2024)
... jedoch drei Werktage nach Eingang der Rückmeldung darüber, ob Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3 und 4, 7, 8 und 11 des Bundesmeldegesetzes vorliegen (Datenblätter 2101 bis 2106, 2301, 2302, 2601, 2602, 2603, 2604, 2702 bis 2708, ... 1004 und 1305, das Sperrkennwort und die Sperrsumme des Personalausweises oder der eID-Karte nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 des Bundesmeldegesetzes , sofern diese Daten im Melderegister gespeichert sind (Datenblätter 1710 und 1711 oder 1718 ... jedoch drei Werktage nach Eingang der Rückmeldung darüber, ob Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes vorliegen (Datenblätter 2601, 2602, 2603, 2604, 2801 und 2802). Die Sätze 2 ... 1712. (4) In den Fällen des § 3 Absatz 2 Nummer 1, 4, 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes hat die Wegzugsmeldebehörde der Zuzugsmeldebehörde auch die Hinweise zu ...
§ 8 1. BMeldDÜV Fortschreibung der Daten (vom 01.11.2024)
... Werden in § 3 Absatz 1 und 2 Nummer 4, 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes bezeichnete Daten bei einer für eine Wohnung der Person zuständigen Meldebehörde ... (3) § 7 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Ändern sich die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 8, 12, 14 oder 18 oder Absatz 2 Nummer 3 des Bundesmeldegesetzes bezeichneten Daten von Personen mit Ehegatten oder Lebenspartnern ohne gemeinsame Wohnung oder ...

Europawahlgesetz (EuWG)
neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 423, 555, 852; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 11
§ 29 EuWG Übergangsregelung (vom 01.07.2019)
... 6b Absatz 3 Nummer 2 oder § 6b Absatz 4 Nummer 3 oder Nummer 4 beruhen, sind nicht nach § 3 Absatz 2 Nummer 1a des Bundesmeldegesetzes im Melderegister zu ...

Europawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
§ 17a EuWO Eintragung der wahlberechtigten Unionsbürger, Zuständigkeiten und Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (vom 25.05.2018)
... in das Wählerverzeichnis ein, nimmt sie unverzüglich einen Eintrag im Melderegister nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Bundesmeldegesetzes vor. (6) Verlegt ein wahlberechtigter Unionsbürger nach Stellung des ...
§ 17b EuWO Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis von Amts wegen (vom 25.05.2018)
... Gemeindebehörde nimmt unverzüglich im Melderegister die Löschung des Eintrages nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Bundesmeldegesetzes vor. § 17a Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 4 Satz 5 gelten ...
§ 87 EuWO Übergangsregelung (vom 01.11.2015)
... unverzüglich für jeden betroffenen Unionsbürger einen Eintrag nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Bundesmeldegesetzes vor. Danach ist mit den ... die Meldebehörde der neuen Wohnung zum Zwecke der Vornahme eines Eintrages nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Bundesmeldegesetzes über die Eintragung in das ...

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 31 GwG Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung (vom 18.11.2023)
... Passes oder Passersatzpapiers, 2. Tatsachen zu den Pass- und Ausweisdaten nach § 3 Absatz 2 Nummer 4 des Bundesmeldegesetzes sowie 3. Daten zum Wohnungsgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 des ... 3 Absatz 2 Nummer 4 des Bundesmeldegesetzes sowie 3. Daten zum Wohnungsgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesmeldegesetzes . Entsprechendes gilt, soweit konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293, 2024 I Nr. 292; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 4 RegMoG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... Januar 2021 (BGBl. I S. 530) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... a) In Satz 2 werden die Wörter „Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 , mit Ausnahme des Sperrkennworts und der Sperrsumme des Personalausweises," durch die ... zusätzlich die Identifikationsnummer nach dem Identifikationsnummerngesetz nach § 3 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 Buchstabe i, Nummer 15 Buchstabe j und Nummer 16 Buchstabe h dieses Gesetzes übermitteln." 6. Dem § 34a Absatz 2 wird folgender Satz ... Behörden dürfen für die dort genannten Aufgaben auch die Identifikationsnummer nach § 3 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 Buchstabe i, Nummer 15 Buchstabe j und Nummer 16 Buchstabe h dieses Gesetzes abrufen." 7. In § 38 Absatz 1 wird nach Satz 2 folgender Satz ...

Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 8 DatAustVG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 wird folgende Nummer 17a eingefügt: „17a. die ... Absatz 4 angefügt: „(4) Die Meldebehörde hat Daten, die nach § 3 Absatz 1 Nummer 17a gespeichert sind, zu löschen, sobald die Gültigkeitsdauer um mehr ...

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 4 3. WaffRÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... § 3 Absatz 2 Nummer 7 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. November 2019 ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 1. BMGuaÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... 2016 (BGBl. I S. 130) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe h, Nummer 15 Buchstabe ... 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 wird folgender Satz angefügt: „Das in § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c genannte Datum zur Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft ... Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der ... und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 erfolgen." 7. In § 24 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 werden nach ...

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 1 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... oder auf einem Richterspruch im Sinne von § 15 Absatz 2 Nummer 2 beruhen, sind nicht nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a des Bundesmeldegesetzes im Melderegister zu ...
Artikel 3 BWahlGuaÄndG Änderung des Europawahlgesetzes
... 6b Absatz 3 Nummer 2 oder § 6b Absatz 4 Nummer 3 oder Nummer 4 beruhen, sind nicht nach § 3 Absatz 2 Nummer 1a des Bundesmeldegesetzes im Melderegister zu ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
Artikel 1 MeldFortGÄndG
... folgt geändert: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) § 3 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe c werden nach dem ...

Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
G. v. 20.06.2015 BGBl. I S. 970
Artikel 2a PAuswGuPassGÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
...  3 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 3a des ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
Artikel 4 TerrOIBGEG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... zu § 43 wie folgt gefasst: „§ 43 (weggefallen)". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 17a wird nach den Wörtern ... Absatz 1 vorangestellt: „(1) Die Meldebehörde darf die Daten, die nach § 3 Absatz 1 Nummer 17a gespeichert sind, nur noch im Verkehr mit der Registerbehörde für das ... gestrichen. 11. In § 56 Absatz 1 Nummer 4 wird die Angabe „ § 3 " durch die Angabe „§ 2" ersetzt.  ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
Artikel 2 MeldFortG Folgeänderungen (vom 26.11.2014)
... 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Melderechtsrahmengesetzes" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Bundesmeldegesetzes" ersetzt. 3. In § 37 ...

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 3 StARModG Folgeänderungen
... 2022 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 2 Nummer 5 wird aufgehoben. 2. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „ § 3 Absatz 2 Nummer 4, 5, 7 und 8" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 4, 7 und 8" ersetzt. ... die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 4, 5, 7 und 8" durch die Wörter „ § 3 Absatz 2 Nummer 4, 7 und 8" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe e werden die Wörter ... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe e werden die Wörter „ § 3 Absatz 2 Nummer 5 dieses Gesetzes sowie nach § 29 Absatz 6 und" gestrichen. 3. In § 24 ... und Nummer" ersetzt. 4. In § 33 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „ § 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3, 4, 5, 7, 8 und 11" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3, 4, ... 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3, 4, 5, 7, 8 und 11" durch die Wörter „ § 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3, 4, 7, 8 und 11" ersetzt. 5. In § 34 Absatz 1 Nummer 8 werden die Wörter ... 5. In § 34 Absatz 1 Nummer 8 werden die Wörter „einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 gespeicherten Daten" gestrichen. 6. In § 34a Absatz 3 Satz 1 werden die ... Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Nummer 1 bis 7, Nummer 8 mit Ausnahme der Daten nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 , 16" durch die Wörter „Nummer 1 bis 8 und 16" ersetzt. (4) § ... In § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 werden die Wörter „einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 des Bundesmeldegesetzes gespeicherten Daten" gestrichen. 2. In § 7 Absatz 1 Nummer 8 werden die ... 2. In § 7 Absatz 1 Nummer 8 werden die Wörter „einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 des Bundesmeldegesetzes gespeicherten Daten" und wird die Angabe „2401," gestrichen. (7) § ...

Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2744; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 3 PassAuswRÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 Nummer 17 werden die Wörter „und gültigen" gestrichen. 2. § 13 wird wie ... 1 Satz 3 werden nach dem Wort „außerdem" die Wörter „die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 und" eingefügt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort ... § 14 Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 sind fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Ausweisdokuments, auf das sie sich ...
Artikel 9 PassAuswRÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes
...  § 3 Absatz 1 Nummer 17 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert ...

Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Artikel 8 2. DAVG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 1 Nummer 17a wird wie folgt gefasst: „17a. die AZR-Nummer in den Fällen und nach ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 1 2. BMGÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... Angabe eingefügt: „§ 23a Elektronische Anmeldung". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 14 werden die Wörter ... Person darf bei einer Anmeldung nach Absatz 1 bei der Wegzugsmeldebehörde die nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18 gespeicherten Daten elektronisch anfordern. Hierzu hat sie Familienname, Vornamen, Geburtsdatum ...
Artikel 5 2. BMGÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes
... folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „Tatsache nach § 3 Absatz 2 Nummer 5" durch die Wörter „Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 4, 5, 7 und ... „Tatsache nach § 3 Absatz 2 Nummer 5" durch die Wörter „Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 4, 5, 7 und 8" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ... 3 wird angefügt: „3. die Daten nach Absatz 1 mit Ausnahme der Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 18 als Auswahldaten nach Maßgabe des § 38 Absatz 1 bis 3 verarbeitet werden." ... Person kann die Meldebescheinigung zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 Satz 2 Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2, 5 bis 16, 17 mit Ausnahme des Sperrkennworts und der Sperrsumme des Personalausweises und der eID-Karte sowie ... ist verpflichtet, der meldepflichtigen Person die Daten der Wegzugsmeldebehörde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18 und Absatz 2 Nummer 4 vorzulegen (vorausgefüllter Meldeschein)." bb) Nach Satz 1 wird folgender ... c) Absatz 4 wird Absatz 3 und in Satz 2 werden nach den Wörtern „ § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18" die Wörter „und Absatz 2 Nummer 4" eingefügt. d) ... (1) Die meldepflichtige Person darf bei der Wegzugsmeldebehörde die nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18 und Absatz 2 Nummer 4 gespeicherten Daten elektronisch anfordern. Hierzu hat sie die in § 18 Absatz 1 Satz 2 ... Geschlecht, 8. derzeitige Staatsangehörigkeiten einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 gespeicherten Daten, 9. derzeitige und frühere Anschriften, gekennzeichnet nach ... des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, 2. Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 4 zu den Pass- und Ausweisdaten, 3. Daten für waffen- und sprengstoffrechtliche ... und Ausweisdaten, 3. Daten für waffen- und sprengstoffrechtliche Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 sowie 4. Daten zum Wohnungsgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 10. (2) ... Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 sowie 4. Daten zum Wohnungsgeber nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 . (2) Die Datenübermittlung erfolgt durch 1. das Bereithalten der ...
Artikel 6 2. BMGÄndG Folgeänderungen