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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.04.2023 aufgehoben

§ 3 - Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

V. v. 28.09.2021 BAnz AT 29.09.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.01.2023 BGBl. I Nr. 4
Geltung ab 30.09.2021; FNA: 2126-13-33 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 3 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 3 CoronaEinreiseV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.01.2023Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 06.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 4
aktuell vorher 31.05.2022Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 25.05.2022 BAnz AT 30.05.2022 V2
aktuellvor 31.05.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 CoronaEinreiseV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 CoronaEinreiseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CoronaEinreiseV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 06.01.2023 BGBl. I Nr. 4
Artikel 1 8. CoronaEinreiseVÄndV
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 3 wird gestrichen. b) Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe ... Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität verursacht,". 3. § 3 wird aufgehoben. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... In § 6 Absatz 1 Satz 1 werden im Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „Die §§ 3 und 4 gelten" durch die Angabe „§ 4 gilt" ersetzt. 8. § 7 ... Überprüfung vorzulegen." bb) In Satz 3 werden die Wörter „ § 3 Absatz 1 oder" gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz ... Überprüfung vorzulegen." bb) In Satz 2 werden die Wörter „ § 3 Absatz 1 oder" gestrichen. c) Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben. 9. ... digitalen Einreiseanmeldung oder die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach § 3 Absatz 2 stichprobenhaft" durch die Wörter „den Testnachweis nach § 5 ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 25.05.2022 BAnz AT 30.05.2022 V2, BAnz AT 10.06.2022 V1
Artikel 1 5. CoronaEinreiseVÄndV (vom 31.05.2022)
... Verordnung (EU) 2022/503 (ABl. L 102 vom 30.03.2022, S. 8)" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „Hochrisikogebiet oder" gestrichen. 3. § 4 wird ... digitalen Einreiseanmeldung oder die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach § 3 Absatz 2 und 2. ein Testnachweis." b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt ... digitalen Einreiseanmeldung oder die vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach § 3 Absatz 2 und 2. ein Testnachweis." c) Absatz 4 wird wie folgt ... der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, haben, wenn sie nach § 3 zu einer Anmeldung verpflichtet sind, einen Testnachweis oder in den Fällen des § 4 ... „Satz 3" durch die Angabe „Satz 2" ersetzt und wird nach der Angabe „ § 3 Absatz 2" das Wort „stichprobenhaft" eingefügt. bb) In den ...