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§ 3 - Erreichbarkeits-Verordnung (ErrV)
§ 3 Weitere wichtige Gründe
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
1Ein wichtiger Grund für einen Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs nach § 7b Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch liegt neben den in § 7b Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Fällen vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte den näheren Bereich verlassen, um Angehörige nach § 16 Absatz 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu unterstützen
- 1.
- im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes,
- 2.
- wegen Pflegebedürftigkeit oder
- 3.
- im Todesfall eines oder einer Angehörigen nach § 16 Absatz 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch.
Zitierungen von § 3 ErrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ErrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ErrV Dauer des Aufenthalts außerhalb des näheren Bereichs aus wichtigem Grund
... Grund für die Dauer ihrer Ausübung vor. (5) In den Fällen des § 3 liegt ein wichtiger Grund für die Dauer der erforderlichen Unterstützung vor. ...
§ 8 ErrV Erreichbarkeit von Personen, die Arbeitslosengeld und Bürgergeld beziehen
... Teilarbeitslosengeld hat, den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs nach § 3 der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA S. 1685; 1998 S. 1100), die zuletzt durch ...
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