(1) Die Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland nach
§ 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
(2) In dem Antrag sind anzugeben:
- 1.
- die Lage und die Größe der Fläche, für die die Genehmigung zur Umwandlung beantragt wird,
- 2.
- die beabsichtigte Nutzung der Fläche nach Nummer 1,
- 3.
- die Lage und die Größe der Fläche, die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes neu als Dauergrünland anzulegen ist (Ersatzfläche), soweit diese Voraussetzung für die Genehmigung ist,
- 4.
- soweit die antragstellende Person nicht Eigentümerin der Fläche nach Nummer 1 ist, der Eigentümer dieser Fläche,
- 5.
- soweit die Fläche nach Nummer 3 nicht zum Betrieb der antragstellenden Person gehört, der Begünstigte, zu dessen Betrieb die Fläche gehört, und die für die Feststellung nach § 4 Absatz 4 erforderlichen Angaben,
- 6.
- soweit keine Ersatzfläche angelegt werden soll, die Gründe hierfür, sowie
- 7.
- die Erklärung, dass die antragstellende Person keiner Verpflichtung gegenüber einer öffentlichen Stelle unterliegt, die einer Umwandlung entgegenstehen.
(3) Dem Antrag sind, soweit erforderlich, beizufügen:
- 1.
- in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 4, sofern die umzuwandelnde Fläche und die Ersatzfläche nicht identisch sind, die schriftliche oder elektronische Zustimmungserklärung des Eigentümers,
- 2.
- in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 5 die schriftliche oder elektronische Bereitschaftserklärung des Begünstigten,
- 3.
- die schriftliche Verpflichtung des Eigentümers nach § 4 Absatz 6 Satz 2 oder
- 4.
- die Kopie der Genehmigung, wenn die Fläche für die Durchführung eines nach anderen Rechtsvorschriften genehmigungspflichtigen Vorhabens genutzt wird.
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V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273