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§ 3 - Gewalthilfegesetz (GewHG k.a.Abk.)

§ 3 Anspruch auf Schutz und Beratung *)



(1) 1Gewaltbetroffene Personen haben Anspruch auf Schutz und auf fachliche Beratung. 2Der Anspruch auf Schutz setzt eine gegenwärtige Gewaltgefährdung voraus.

(2) 1Der Anspruch auf Schutz richtet sich auf die Gewährleistung von Sicherheit der gewaltbetroffenen Person. 2Er umfasst insbesondere die Gewährung sicherer und geeigneter Unterkunft sowie Schutz in Eilfällen durch sofortige Hilfestellung.

(3) Der Anspruch auf fachliche Beratung umfasst Beratung und Unterstützung der gewaltbetroffenen Person insbesondere zur kurz- oder langfristigen Bewältigung der Gewaltsituation sowie zur Überwindung und Verarbeitung der Gewalterfahrung.

(4) Der Anspruch der gewaltbetroffenen Person schließt die Kinder ein, die sich in Obhut der gewaltbetroffenen Person befinden.


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*)
§ 3 tritt gemäß Artikel 6 Abs. 2 G. v. 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57) am 1. Januar 2032 in Kraft.



 

Zitierungen von § 3 Gewalthilfegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GewHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GewHG Anspruch auf Schutz und Beratung *)
... Kinder ein, die sich in Obhut der gewaltbetroffenen Person befinden. --- *) § 3 tritt gemäß Artikel 6 Abs. 2 G. v. 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57) am 1. Januar ...
§ 4 GewHG Inanspruchnahme von Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten *)
... oder Unterstützungsleistungen zur Gewährleistung der Ansprüche gemäß § 3 werden durch Einrichtungen nach § 6 erbracht. Die Einrichtungen sind gehalten, bei ... durch Einrichtungen nach diesem Gesetz zur Erfüllung der Ansprüche nach § 3 sind keine Kostenbeiträge der gewaltbetroffenen Person zu erheben. Die ... Person zur Kostenerstattung ist ausgeschlossen. (6) Die Ansprüche nach § 3 gelten als erfüllt, wenn ein im Einzelfall geeignetes sowie angesichts der Schutz-, ...
§ 5 GewHG Sicherstellung von Schutz- und Beratungsangeboten durch die Länder *)
... bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten zur Gewährleistung der Ansprüche nach § 3 in angemessener geografischer Verteilung sicher. Schutz- und Beratungsangebote sollen ...
§ 9 GewHG Verhältnis zu anderen Rechtsnormen
... Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Gewährleistung der Ansprüche nach § 3 gehen vergleichbaren Leistungen nach dem Achten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
Artikel 6 GewHGEG Inkrafttreten
... 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 3 und 4 Absatz 1, 5 und 6 des Gewalthilfegesetzes am 1. Januar 2032 in Kraft. In Artikel 1 tritt ...