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§ 3 - Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung (GiMedAusbV)
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
- 1.
- immersive Medien
Medien, deren Nutzung virtuelle Umgebungen und digitale Elemente erlebbar und als real wahrnehmbar machen, - 2.
- UV-Koordinatensysteme
Koordinatensysteme, in denen die Koordinaten x, y und z die Position im dreidimensionalen Raum und die Koordinaten u und v die Texturierung von Polygonobjekten in diesem Raum beschreiben, - 3.
- Entwicklungsumgebungen
Software, mit der die zu erstellenden Anwendungen ohne tiefergehende Programmierkenntnisse grafisch bearbeitet werden können, - 4.
- Autorenwerkzeuge
Software, mithilfe derer verschiedene Arten von Steuerungs- und Interaktionsmöglichkeiten sowie 2D- und 3D-Daten und 2D- und 3D-Medien zusammengeführt und diese für verschiedene Endgeräte ausgegeben werden können, - 5.
- Skripte
Programmcodes, die zur Umsetzung von Funktionen der Anwendungen benötigt werden, - 6.
- Streaming
Datenübertragungsverfahren, bei denen Daten bereits während der Übertragung genutzt werden können, - 7.
- Cloud-Lösungen
IT-Infrastrukturen, die über ein Netzwerk Computerressourcen bereitstellen.
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