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§ 3 - Pflanzengesundheitsgesetz (PflGesG)
Artikel 1 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2354 (Nr. 41); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 13.07.2021; FNA: 7823-8 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 13.07.2021; FNA: 7823-8 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 3 Leitlinien
Liegt eine in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden durch das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut) erstellte und im Bundesanzeiger veröffentlichte Leitlinie zur Bekämpfung eines bestimmten Schadorganismus oder zur Durchführung pflanzengesundheitlicher Verfahren und Maßnahmen vor, berücksichtigt die zuständige Behörde diese Leitlinie bei der Entscheidung über die anzuwendenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Schadorganismus oder zur Abwehr der Gefahr der Ein- und Verschleppung des Schadorganismus oder bei der Anwendung pflanzengesundheitlicher Verfahren und Maßnahmen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/3_PflGesG.htm