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§ 3 - Unternehmensregisterverordnung (URV)
V. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 217 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 303
Geltung ab 01.01.2007, abweichend § 16 ab 06.03.2007; FNA: 4101-13 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2007, abweichend § 16 ab 06.03.2007; FNA: 4101-13 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
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§ 3 Registrierung der Nutzer
(1) 1Soweit nach § 11 Absatz 1 Satz 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 4, § 13 Absatz 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 eine Registrierung beim Unternehmensregister erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich über eine nach dem Stand der Technik gesicherte Internetverbindung. 2Dabei sind folgende Mindestangaben zu machen:
- 1.
- Firma oder Name des Nutzers,
- 2.
- Anschrift des Wohnsitzes oder des Sitzes,
- 3.
- elektronische Postadresse,
- 4.
- Rufnummer.
(2) Für die Registrierung zur Datenübermittlung nach § 11 Absatz 2 Satz 1 für in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene Unternehmen sind zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 noch folgende Mindestangaben erforderlich:
- 1.
- Firma oder Name des Unternehmens,
- 2.
- Registergericht,
- 3.
- Registerart,
- 4.
- Registernummer.
(3) 1Der Nutzer bestimmt, sofern er Veröffentlichungen für sich selbst oder als Beauftragter für Dritte vornehmen möchte, bei seiner Registrierung eine Kennung und ein Passwort, durch die er sich als Nutzungsberechtigter des Unternehmensregisters authentifiziert. 2Es können andere Authentifizierungsverfahren verwendet werden, soweit diese nach dem Stand der Technik einen vergleichbaren Sicherheitsstandard gewährleisten. 3Nutzer als Kunden von Datenverarbeitern, die über eine Großkundenschnittstelle angebunden sind, können durch den entsprechenden Datenverarbeiter ohne Vergabe von Kennung und Passwort registriert werden, wenn die registerführende Stelle dies bei einer Anbindung vorsieht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung V. v. 8. Oktober 2024 BGBl. 2024 I Nr. 303 m.W.v. 11. Oktober 2024
Frühere Fassungen von § 3 URV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.10.2024 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung vom 08.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 303 |
aktuell vorher | 01.08.2022 | Artikel 7 Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1166 |
aktuell vorher | 01.08.2022 | Artikel 13 Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 05.07.2021 BGBl. I S. 3338 |
aktuell vorher | 28.12.2012 | Artikel 5 Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2751 |
aktuell | vor 28.12.2012 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 URV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 URV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
URV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3a URV Identifikation der Nutzer (vom 11.10.2024)
... Für eine Registrierung nach § 3 Absatz 2 hat eine elektronische Identifikation des Nutzers zu erfolgen. Nutzer ist diejenige ... bereits über die Steuerberaterplattform identifiziert sind, für die Registrierung nach § 3 nicht nach Absatz 1 identifizieren. In diesen Fällen kann die registerführende ...
§ 11 URV Datenübermittlung durch Veröffentlichungs- und Offenlegungspflichtige, durch mit der Veranlassung der Veröffentlichung oder Offenlegung beauftragte Dritte oder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vom 22.06.2023)
... oder des mit der Veranlassung der Veröffentlichung beauftragten Dritten nach § 3 erforderlich. Der Erfolg der Übermittlung wird elektronisch angezeigt. ...
§ 15 URV Dienstleistungen; Zahlungen und Rechnungsstellung (vom 01.08.2022)
... beliehene Stelle kann vor der Nutzung von Auskunftsdienstleistungen eine Registrierung nach § 3 verlangen. (2) Zahlungen können über Kreditkarte, elektronisches ... vereinbarten Zahlungsweg erfolgen. Der Zahlungsweg kann von einer Registrierung nach § 3 abhängig gemacht werden. Rechnungen oder Quittungen werden in Textform (§ 126b ...
§ 18 URV Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (vom 01.08.2022)
... §§ 1 bis 4, 10 bis 13 und 15 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals auf ...
Zitat in folgenden Normen
Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Artikel 2 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586, 2655; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 16 JVKostG Unternehmensregister (vom 01.08.2022)
... übermittelt hat. (3) Die Gebühr für das Verfahren zur Registrierung nach § 3 Absatz 2 und 3 der Unternehmensregisterverordnung schuldet der zu registrierende ...
Anlage JVKostG (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis (vom 11.10.2024)
... € 1441 Verfahren zur Registrierung nach § 3 Abs. 2 , § 3a URV; die Identitätsprüfung erfolgt unter Verwendung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 7 VirHVEG Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... § 3 der Unternehmensregisterverordnung vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 217), die zuletzt durch Artikel 54 des Gesetzes vom 10. August ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 11 DiRUG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
... hat. (3) Die Gebühr für das Verfahren zur Registrierung nach § 3 Absatz 2 und 3 der Unternehmensregisterverordnung schuldet der zu registrierende Nutzer." 4. Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie ... € 1441 Verfahren zur Registrierung nach § 3 Abs. 2 und 3 URV ; die Identitätsprü- fung erfolgt anhand a) ... elektronischen Identitätsnachweises oder elektronischen Identi- fizierungsmittels nach § 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 oder Nr. 2 URV 12,00 € b) einer von der registerführenden Stelle zur ... registerführenden Stelle zur Verfügung gestellten Identi- fizierungsmethode nach § 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 URV 22,00 €". cc) Der bisherige ...
Artikel 13 DiRUG Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... führende Stelle (registerführende Stelle)" ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 ... zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie Die §§ 1 bis 4, 10 bis 13 und 15 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung sind erstmals auf ...
Justizstandort-Stärkungsgesetz
G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Artikel 6 JusStaStG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
... „1441 Verfahren zur Registrierung nach § 3 Abs. 2 , § 3a URV; die Identitätsprüfung erfolgt unter Verwendung ...
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2751
Artikel 5 MicroBilG Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... (§ 267a des Handelsgesetzbuchs)," eingefügt. 2. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird nach der Angabe „§ ...
Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung
V. v. 08.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 303
Artikel 1 URVÄndV Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „auch ... b) Absatz 3 wird aufgehoben. c) Absatz 4 wird Absatz 3. 2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Identifikation der Nutzer ... „§ 3a Identifikation der Nutzer (1) Für eine Registrierung nach § 3 Absatz 2 hat eine elektronische Identifikation des Nutzers zu erfolgen. Nutzer ist diejenige ... bereits über die Steuerberaterplattform identifiziert sind, für die Registrierung nach § 3 nicht nach Absatz 1 identifizieren. In diesen Fällen kann die registerführende Stelle ...
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