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§ 3 - Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Artikel 1 G. v. 26.06.2002 BGBl. I S. 2254; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Geltung ab 30.06.2002; FNA: 453-21 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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Geltung ab 30.06.2002; FNA: 453-21 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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§ 3 Handeln auf Befehl oder Anordnung
Ohne Schuld handelt, wer eine Tat nach den §§ 8 bis 15 in Ausführung eines militärischen Befehls oder einer Anordnung von vergleichbarer tatsächlicher Bindungswirkung begeht, sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnung rechtswidrig ist und deren Rechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches G. v. 22. Dezember 2016 BGBl. I S. 3150 m.W.v. 1. Januar 2017
Frühere Fassungen von § 3 VStGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3150 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 VStGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VStGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VStGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VStGB Anwendung des allgemeinen Rechts (vom 01.01.2017)
... findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 VStGBÄndG Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
... richtet." 2. In § 2 werden die Wörter „§§ 1 und 3 bis 5" durch die Wörter „§§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4" ersetzt. ... Wörter „§§ 1 und 3 bis 5" durch die Wörter „§§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4" ersetzt. 3. In § 3 wird die Angabe „§§ ... Wörter „§§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4" ersetzt. 3. In § 3 wird die Angabe „§§ 8 bis 14" durch die Angabe „§§ 8 bis ...
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