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Artikel 3a - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Artikel 3a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts G. v. 17. Dezember 2018 BGBl. I S. 2573 m.W.v. 29. Januar 2019
Frühere Fassungen von Artikel 3a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.01.2019 | Artikel 2 Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2573 |
aktuell vorher | 17.08.2015 | Artikel 15 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29.06.2015 BGBl. I S. 1042 |
aktuell vorher | 11.01.2009 | Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 vom 10.12.2008 BGBl. I S. 2401 |
aktuell | vor 11.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 3a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGBGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 17.10.2024)
... über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a , 15, 16, 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 15 IntErbRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder". 2. In Artikel 3a Absatz 2 werden die Wörter „und Vierten" gestrichen. 3. Artikel 17b ...
Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Artikel 2 IntGüRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften oder". 2. Artikel 3a wird aufgehoben. 3. Artikel 4 wird wie folgt geändert: a) Die ... über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a , 15, 16, 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene ...
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