Tools:
Update via:
§ 3a - Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Artikel 1 G. v. 01.09.2017 BGBl. I S. 3352 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 01.10.2017; FNA: 772-8 Sonstiges Wirtschaftsrecht
| |
Geltung ab 01.10.2017; FNA: 772-8 Sonstiges Wirtschaftsrecht
| |
§ 3a (aufgehoben)
Anzeige
Frühere Fassungen von § 3a NetzDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 14.05.2024 | Artikel 29 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149 |
aktuell vorher | 01.02.2022 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1436 |
aktuell vorher | 01.02.2022 | Artikel 7 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021 BGBl. I S. 441 |
aktuell | vor 01.02.2022 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3a NetzDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a NetzDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NetzDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 NetzDG Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... bestimmt sind. (2) (aufgehoben) (2a) Die §§ 2 und 3a sind auf terroristische Inhalte im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2021/784 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 NetzDGÄndG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... 1 Absatz 2 wird die Angabe „§§ 2 und 3" durch die Angabe „§§ 2 bis 3b und 5a" ersetzt. 2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... Absätze 8 und 9 werden die Absätze 10 und 11. 4. § 3a wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: ... von den Pflichten nach den §§ 2, 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 und § 3a befreit. (3) Für Anbieter von Videosharingplattform-Diensten, bei denen ...
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 7 ReHaKrBG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (vom 28.06.2021)
... Inhalt vorliegt." 2. (aufgehoben) 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Meldepflicht (1) Der Anbieter eines ... 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „ § 3a Meldepflicht (1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames Verfahren ... § 4 Absatz 1 Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt: „6a. entgegen § 3a Absatz 1 ein dort genanntes Verfahren nicht oder nicht richtig ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
Artikel 3 TerrOIBGEG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... ist, wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Die §§ 2 und 3a sind auf terroristische Inhalte im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2021/784 des ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 29 DDGEG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... eingefügt. d) Absatz 4 wird aufgehoben. 2. Die §§ 2 bis 3f werden aufgehoben. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/3a_NetzDG.htm