§ 3b (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 NetzDGÄndG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ... 2 wird die Angabe „§§ 2 und 3" durch die Angabe „§§ 2 bis 3b und 5a" ersetzt. 2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) ... „11. Anzahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Gegenvorstellungen nach § 3b Absatz 1 Satz 2 , nach der Gesamtzahl sowie aufgeschlüsselt nach Gegenvorstellungen von Beschwerdeführern ... wurde, 12. Anzahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Gegenvorstellungen nach § 3b Absatz 3 Satz 1 , jeweils mit Angaben, in wie vielen Fällen von einer Überprüfung gemäß ... 1, jeweils mit Angaben, in wie vielen Fällen von einer Überprüfung gemäß § 3b Absatz 3 Satz 3 abgesehen wurde und in wie vielen Fällen der Gegenvorstellung abgeholfen wurde, ... Beschwerden hin entfernten oder gesperrten Inhalte, die Anzahl der Gegenvorstellungen jeweils nach § 3b Absatz 1 Satz 2 und nach § 3b Absatz 3 Satz 1 sowie jeweils den prozentualen Anteil der auf diese ... Inhalte, die Anzahl der Gegenvorstellungen jeweils nach § 3b Absatz 1 Satz 2 und nach § 3b Absatz 3 Satz 1 sowie jeweils den prozentualen Anteil der auf diese Gegenvorstellungen hin abgeänderten ... begründet, b) hinweist auf die Möglichkeit der Gegenvorstellung nach § 3b Absatz 1 Satz 2 , das hierfür zur Verfügung gestellte Verfahren nach § 3b Absatz 1 Satz 3, die Frist ... nach § 3b Absatz 1 Satz 2, das hierfür zur Verfügung gestellte Verfahren nach § 3b Absatz 1 Satz 3 , die Frist nach § 3b Absatz 1 Satz 2 sowie darauf, dass der Inhalt der Gegenvorstellung im ... hierfür zur Verfügung gestellte Verfahren nach § 3b Absatz 1 Satz 3, die Frist nach § 3b Absatz 1 Satz 2 sowie darauf, dass der Inhalt der Gegenvorstellung im Rahmen des Verfahrens nach § 3b Absatz ... Absatz 1 Satz 2 sowie darauf, dass der Inhalt der Gegenvorstellung im Rahmen des Verfahrens nach § 3b Absatz 2 Nummer 1 weitergegeben werden kann, und c) den Beschwerdeführer darauf hinweist, dass ... verarbeiten." 5. Vor § 4 werden die folgenden §§ 3b bis 3f eingefügt: „§ 3b Gegenvorstellungsverfahren (1) Der ... 5. Vor § 4 werden die folgenden §§ 3b bis 3f eingefügt: „ § 3b Gegenvorstellungsverfahren (1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein ... im Rahmen ihrer Zuständigkeit anrufen, wenn zuvor ein Gegenvorstellungsverfahren nach § 3b durchgeführt wurde oder eine Überprüfung der Entscheidung im Sinne des § 3 ... 2 genannten nutzergenerierten Videos und Sendungen die Pflichten nach den §§ 2, 3 und 3b nur auf der Grundlage und im Umfang einer Anordnung der in § 4 genannten Behörde. Die ... aa) In Nummer 2 werden nach der Angabe „Satz 1" die Wörter „oder § 3b Absatz 1 Satz 1" und nach dem Wort „haben," die Wörter „oder für eine ... bb) In Nummer 3 werden nach der Angabe „Satz 2" die Wörter „oder § 3b Absatz 1 Satz 3" eingefügt. cc) Nummer 6a wird Nummer ... (6) Auf Anbieter, die nicht Anbieter von Videosharingplattform-Diensten sind, ist § 3b erst ab dem 1. Oktober 2021 anzuwenden. Bei Anbietern von Videosharingplattform-Diensten ist ... 3b erst ab dem 1. Oktober 2021 anzuwenden. Bei Anbietern von Videosharingplattform-Diensten ist § 3b im Hinblick auf Inhalte, die keine nutzergenerierten Videos oder Sendungen sind, erst ab dem 1. ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
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